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Wasserzähler-Wechsel können wegen Corona aufgeschoben werden

Alle sechs Jahre müssen die Wasserzähler gewechselt werden. So will es das deutsche Eichrecht.

Die deutschen Eichbehörden haben sich auf einheitliche Regelungen zur Anpassung der turnusmäßigen Zählerwechseln in der Corona-Krise verständigt. Bild: IKZ

 

Doch angesichts der Corona-Krise haben die Eichbehörden die Pflichten gelockert: Der Vollzug des Eichrechts (bußgeldrechtliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen) bezüglich einer Überschreitung der Eichfrist wird bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt. Ein Bericht aus dem Informationsportal „Lebensraum Wasser“.

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