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Wasserschäden mangelfrei beseitigen

SHK-Betriebe verkennen vielfach die Haftungsrisiken im Vorgehen bei Wasserschäden. Ein kostenloses Webinar zeigt Lösungen auf

Wasserschäden haben oftmals myko­logische Schäden durch Viren, Bakterien oder Holzschädlinge zur Folge.

Die obligatorische Bautrocknung nach einem Wasserschaden reicht mitunter nicht aus ...

… in diesem Fall wurde im Zuge der Sanierung ein sogenannter Desinfektionsschaum eingesetzt, um ein Wachstum vom Mikro­organismen zu verhindern.

 

Übernimmt ein SHK-Betrieb einen Wasserschaden, gerät er schnell in die verhängnisvollen Mühlen zwischen Vorschriften, Vorgaben von Sachversicherern, der eigenen Betriebshaftpflichtversicherung und natürlich Ansprüchen der Kunden. Aus dem Dilemma gibt es einen Ausweg.

Ein Fall aus der Praxis: Drei Tage, nachdem die Monteure eines SHK-Fachbetriebs eine defekte Fußbodenheizung repariert haben und dort auch einen Trockner aufgestellt haben, kommt der Anruf: Man möge doch sofort kommen, der Chemiker sei vor Ort, zusammen mit den Fachleuten der Versicherung. Der Chef ahnt Böses, fährt persönlich hin. Das Hotel ist geschlossen. Schimmelpilz hat sich im ganzen Erdgeschoss verstreut. Der Schaden sei unsachgemäß und gegen alle Vorschriften behandelt worden, der Betriebsunterbrechungsschaden liegt im sechsstelligen Bereich. Der herbeigerufene Fachmann der eigenen Betriebshaftpflicht bleibt nur kurz, denn für vorsätzliche oder aus Unwissenheit herbeigeführte Schäden ist er nicht zuständig.
Den einst erfolgreichen Fachbetrieb gibt es heute nicht mehr. Und das ist leider kein Einzelfall. Die Dunkelziffer von derlei Vorfällen inklusive derjenigen, bei denen der ausführende Betrieb den Folgeschaden noch selbst hat bezahlen können, dürfte riesig sein. Schäden an Anlagen und damit verbundene Leitungswasserschäden weisen in Deutschland und Österreich ein jährliches Umsatzvolumen von über 3 Mrd. Euro auf. Statistisch trifft es jede Immobilie alle 16 Jahre, vermeldet der Verband der Schadenversicherer.

Versicherungsvertragspartner im Teufelskreis zwischen Haftung und Abhängigkeit
Viele SHK-Betriebe sind es leid, sich mit den Versicherern herumzuschlagen, um am Ende doch auf Kosten sitzen zu bleiben. Oder die Versicherer steuern die Immobilieneigentümer gleich zu ihren Sanierern, die vertraglich an sie gebundenen sind. Die SHK-Branche überlässt daher seit Langem schon dieses vor allem mykologisch sensible und haftungsbeladene Feld einer Vielzahl von branchenfremden, angeblichen Spezialisten, die weitgehend von den Sachversicherern abhängig sind. Auch SHK-Betriebe laufen immer wieder Gefahr, sich in eine solche Abhängigkeit zu begeben.
Das Problem: Entgegen der Richtlinien des Verbandes der Schadensversicherer tauchen vorgeschriebene Hygienegewerke in den Rahmenabkommen der Versicherer oft gar nicht auf. Wer nicht untersucht, braucht auch nicht sauber zu machen, das spart eine Menge Kosten. Der von der Versicherung beauftragte und zweifelsfrei im Dienstvertrag abhängige Sachverständige vor Ort wird schnell anregen, mykologische Untersuchungen als nicht erforderlich einzustufen. Nur: Als Vertragspartner steht einzig der Sanierer in der Haftung! Und wenn dieser sich deshalb aber korrekt verhält – wenn er es denn überhaupt fachlich leisten kann – und die mykologischen Untersuchungen vornimmt, wird er wohl das letzte Mal einen Auftrag aus dieser Quelle bekommen haben. Ein Teufelskreis.

Haustechnik-Unternehmen als Sanierer lassen Mykologie meist unbeachtet
Und dann gibt es diejenigen Haustechnik-Unternehmer, die sich das lukrative Schadengeschäft doch nicht nehmen lassen wollen. Sie bauen sich ein Netzwerk von Kleinunternehmern auf, um nach außen hin den vermeintlich kompletten Schadenservice von der Leckage-Ortung bis zur Bautrocknung abbilden zu können. Haftungstechnisch fatal, wenn das vom SHK-Betrieb zentral abgerechnet wird. Oder sie investieren in entsprechende Geräte und lassen ihre Leute daran ausbilden. Wie auch immer – das entscheidende Problemfeld, dazu noch das hochgradig haftungsrelevante Feld der Baubiologie, lassen beide Gruppen meist unberücksichtigt. Und dabei sind die mykologischen Schäden durch Viren, Bakterien oder Sporen bis hin zu Holzschädlingen die wahren Kostentreiber. Die Haftung dafür liegt immer beim Auftragnehmer.
Damit nicht genug. Zu der meist kostspieligen Haftungsfrage gesellt sich noch  ein weiteres Problem. Kunden sind heutzutage weit informierter als noch vor wenigen Jahren. Das Internet macht es möglich. Das gilt für den Großkunden genauso wie für Lieschen Müller. Da lässt sich leicht ein Ruf verspielen. Übrigens auch, wenn man seinen Kunden auf dem Schaden sitzen lässt. Andererseits: Baut die Versicherung auf die Unkenntnis des Versicherungsnehmers und übernimmt sie (im Zusammenspiel mit den Bausachverständigen) wesentliche Kostenfaktoren wie die erforderlichen Untersuchungen nicht, brandmarkt sie den fachlich korrekt arbeitenden Betrieb oft genug als Abzocker. Ob dieser bei Rufschädigung noch die Stammkunden halten kann, ist zumindest fraglich.
Wie also kommt der SHK-Betrieb aus dieser Falle – Abhängigkeit von Versicherern, Kostenrisiko bei sorgsamer Fallbearbeitung, Haftungsrisiko bei unprofessioneller Sanierung, mögliche Reputationsschäden – wieder heraus?

Sich gemeinsam im reinen Kundeninteresse zu Qualität bekennen
Dies geht nur im Zusammenspiel mit anderen, von Versicherern unabhängigen Sanierern. In einem Netzwerk gleichgesinnter Marktteilnehmer: Versicherungsmakler als Sachwalter des Kunden, Immobilienverwalter, Heilwesen, Touristik, bis hin zur Industrie und öffentlichen Liegenschaften und aufgeklärten Privatkunden. Das Netzwerk hilft, die Latte für Qualitätsstandards höher zu legen, um so den Versicherern auf Augenhöhe gegenübertreten zu können. Ein Beispiel dafür ist die Deutsche Gütegemeinschaft ImmobilienSchadenService. Um es mit einem so starken Gegenüber wie einer Versicherungsgesellschaft aufnehmen zu können, braucht es eine Partnerschaft, ein gemeinsames Qualitätssiegel. Das kann auch eine Gemeinschaftsmarke wie beispielsweise Schadendienst24 sein. Grundvoraussetzung: Der SHK-Betrieb muss sich eindeutig im Lager der Kunden verorten.
Die Gütegemeinschaft versetzt jeden einzelnen Partner fachlich und rechtlich in eine korrekte Position, sodass den Versicherern und Bausachverständigen jeder Interpretationsspielraum genommen wird. Zudem hilft sie ihren Mitgliedern mit einem QM-System nach DIN EN ISO 9001, Geschäftsprozesse, Preiskataloge, Handlungsanweisungen, Kundeninformationssysteme, Marketing-Kampagnen sowie Datenbanken mit Schnittstellen zu allen Sachversicherungen einzurichten und vor allem einzuhalten. Die nötige Fortbildung, mit der sich jeder Fachbetrieb von anderen Wettbewerbern abheben kann, gewährleis­tet eine eigene Akademie.

Versicherer erkennen die Vorteile von Qualitätsarbeit
Rückendeckung kommt aktuell von ganz unerwarteter Seite: Von Versicherungsgesellschaften. Nämlich von Spezialversicherern oder von solchen, die ihren Vertrieb stark über Makler organisieren. Sie haben erkannt, dass fachlich erstklassige Leistungen mögliche Folgekosten – gerade aus der Welt der Baubiologie – verhindern und vielfach kostensenkend wirken. Bei einem verlässlichen Sanierer braucht es keinen Chemiker oder Sachverständigen mehr und nebenbei entlas­tet der Versicherer auch seine Rechtsabteilung. Letzteres geht ganz nebenbei bemerkt mit einem Reputationsgewinn einher, was wiederum dem Makler zum Neugeschäft verhilft.
Gute Fachbetriebe stehen auch für Prävention. Diese Erkenntnis führt sogar dazu, dass immer mehr neue Deckungskonzepte auf dem Vormarsch sind. In Österreich passen Versicherer die Prämien für die Hausversicherung bereits deutlich nach unten an. Vielleicht ein Indiz dafür, dass man sich dort schon mehr Gedanken um gesundes Wohnen und Arbeiten macht als hierzulande.

Bilder: Deutsche Gütegemeinschaft ImmobilienSchadenService

Autor: Harro von Lieres, freier Journalist

 

 

Webinar: Top aufgestellt bei Wasserschäden
Was SHK-Betriebe im Umgang mit Wasserschäden beachten müssen und wo die größten Haftungsrisiken lauern, dazu informiert ein Webinar der Deutschen Gütegemeinschaft ImmobilienSchadenService, das in Kooperation mit der IKZ-ACADEMY durchgeführt wird. Die kostenlose Veranstaltung zeigt außerdem auf, wo die Fehler in der Abwicklung mit dem Sachversicherer liegen und wie Handwerksbetriebe professionelle Service-Unterstützung erhalten können.
Das kostenlose Webinar findet am 19. November um 10.00 Uhr statt.

 


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