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Wann gilt die Kleinbetriebsklausel?

 

Enno de Vries
In IKZ-HAUSTECHNIK Ausgabe 16/17/2006 wurde bereits auf die Neuregelung des Schwellenwertes im Kündigungsschutzgesetz hingewiesen. Der Gesetzgeber hat damit Anstrengungen unternommen, die Betriebe zu Neueinstellungen zu motivieren, ohne dabei den Bestandsschutz für bestehende Arbeitsverhältnisse zu mindern. Dies hat zu Paragrafenungetümen geführt, die nun von der Rechtsprechung gebändigt werden müssen.
Der Fall: Ein SHK-Betrieb litt unter den üblichen jahreszeitlichen und konjunkturellen Schwankungen. So hatte er am Ende des Jahres 2003 sechs Gesellen beschäftigt und hoffte, dass sich die konjunkturelle Lage erholen wird.

 


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