Wärmezähler rechtzeitig nachrüsten - Für Zentralheizungen, die auch warmes Wasser bereiten, sind ab Ende 2013 Wärmezähler Pflicht
Leinfelden-Echterdingen. Vom 31. Dezember 2013 an muss bei zentralen Wärmeerzeugern, die auch das warme Wasser bereitstellen, der Energieanteil für die Wassererwärmung mit einem Wärmezähler erfasst werden. Das schreibt die seit Januar 2009 gültige Heizkostenverordnung in § 9, Absatz 2 vor.
Nachrüstpflicht ab Ende 2013: Nach der aktuellen Heizkostenverordnung muss zwischen Heizkessel und Warmwasserspeicher ein Wärmezähler eingebaut werden, der den Energieanteil für die Wassererwärmung misst. Um auch den Energieanteil für Raumwärme genau zu erfassen, empfiehlt Minol einen zweiten Wärmezähler im Heizstrang.
Nur wenn der Einbau eines Wärmezählers einen „unzumutbaren hohen Aufwand“ darstellt, dürfen Messdienste den Energieanteil wie bisher rechnerisch, anhand der in der Heizkostenverordnung (§ 9) festgelegten Verfahren ermitteln. „Rund 70 Prozent aller abrechnungspflichtigen Liegenschaften sind von der Regelung betroffen. Der geforderte Wärmezähler ist meist nicht vorhanden und muss nachgerüstet werden“, weiß Walter Pantel, Abrechnungsexperte bei Minol.
Die Regelung soll eine genauere und damit gerechtere Verteilung der Wärme- und Wasserkosten bewirken. Zudem berücksichtigt sie den gestiegenen Anteil der Warmwasserbereitung an den Gesamtkosten der Heizungsanlage: Verschärfte Bauvorschriften, energetische Sanierungen und Sparmaßnahmen der Bewohner lassen den durchschnittlichen Energieverbrauch für Raumwärme immer weiter sinken, während der Warmwasserverbrauch relativ konstant bleibt und somit prozentual wächst. Die rechnerischen Verfahren nach § 9 der Heizkostenverordnung liefern zwar gute Annäherungswerte, doch nur ein Wärmezähler kann den Energieanteil für Warmwasser exakt bestimmen. Der Zähler wird zwischen Heizkessel und Warmwasserspeicher eingebaut.
Für eine fachlich einwandfreie, absolut rechtssichere Abrechnung empfiehlt Minol einen weiteren Wärmezähler, der den Verbrauch für Raumwärme misst. Er wird nach dem Heizkessel in den Heizstrang montiert. „Fehlt der zweite Zähler, muss der Energieanteil fürs Heizen berechnet werden, indem man von der Gesamtenergie die gemessene Energie für Warmwasser abzieht. Bei einer solchen Differenzmessung fließen die Messverluste der Zähler und die Betriebsverluste der Heizungsanlage jedoch nur in den Anteil für Raumwärme ein. Das ist problematisch, wenn beispielsweise einzelne Wohnungen zwar an die Heizung, aber nicht an die zentrale Warmwasserversorgung angeschlossen sind“, erklärt Pantel.
Bei der Montage der Wärmezähler gilt es, verschiedene Normen, Einbau- und Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Der Installateur muss den richtigen Zählertyp und die richtige Größe wählen. Wenn der Heizwasserdurchfluss für die Warmwassererwärmung nicht genau bestimmt werden kann, ist ein Ultraschallzähler die richtige Wahl, da er auch bei Überlast sicher arbeitet. Zur Installation gehören die fachgerechte Vorbereitung der Messstellen und der Einbau weiterer Einrichtungen wie Kugelhähne für direkt eintauchenden Fühlereinbau. „Die Montage legt den Grundstein für die spätere Abrechnung. Sie sollte daher am besten zu Beginn der Abrechnungsperiode erfolgen, im Zweifel in Abstimmung mit dem Messdienst“, sagt Pantel.
Fachhandwerkern bietet Minol Unterstützung bei der Geräteauswahl und beim Zählereinbau.
www.minol.de