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Vielseitige Helfer

EDV zur energetischen Gebäude-Bilanzierung richtig auswählen

Grundlage für jede Art der Berechnung ist zunächst die Gebäude- und Anlagenerfassung. Der „Energieberater 18599 3D Plus“ unterstützt die energetische Planung und Bewertung von Wohn- sowie Nichtwohngebäuden inklusive der Erstellung der entsprechenden Energiebedarfsausweise und weiterer Nachweise für die KfW Bank. Bild: Hottgenroth

Envisys bietet die professionelle Energieeffizienzsoftware EVEBI zur energetischen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden an. Die Software ist modular aufgebaut. Das Bild zeigt die Maske zum Modul Wärmebrücken – Gleichwertigkeitsnachweis. Fachseminare und Webinare dazu bietet der Hersteller ebenfalls an. Bild: Envisys

Solar-Computer bietet Software-Lösungen zum Nachweisen von Endenergie-Ersparnissen (Software „Energieeffizienz“), Wirtschaftlichkeiten und Amortisationsdauern (Software „Wirtschaftlichkeitsberechnung VDI 2067-1 / 6025“), Berechnen der RLT-Anlagen (Software „Luftkanalnetz“, Screenshot im Bild) oder Dokumentieren von Daten und Ergebnissen im Energiebericht (Software „Energiebericht 18599“). Bild: Solar-Computer GmbH

 

EnEV-Programme gibt es, seit die Energieeinsparverordnung existiert. Und sie zeigen nach  all den Jahren einen breiten Funktionsumfang. Neben herkömmlicher Desktop-Software sind zunehmend auch Apps und Cloudlösungen im Programm der Softwarehäuser. Dennoch ist nicht jede Software für jeden Zweck gleich gut geeignet. Außer den eigenen Arbeitsschwerpunkten sind weitere Aspekte für die richtige Wahl entscheidend.
Wie in allen anderen Bereichen auch, machen EDV-Programme zur energetischen Bewertung von Gebäuden das Leben von Planern und Energieberatern um ein Vielfaches einfacher. Mit Rechenfunktionen werden Taschenrechner überflüssig, Vorgabewerte erleichtern die Eingabe und Plausibilitätsprüfungen verringern mögliche Fehler, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Unterschiedliche Maßnahmen zur Energiebilanz eines Gebäudes lassen sich damit ebenfalls schnell ermitteln. Wie wirkt sich eine moderne Heizungsanlage aus? Wie die zusätzliche Nutzung regenerativer Energien? Welchen Unterschied machen bessere Materialien bei der Dämmung? Kosten und Nutzen verschiedener Maßnahmen können schnell berechnet und Gebäudebesitzern am bes­ten noch grafisch visualisiert werden.
Dennoch gibt es Unterschiede, wie Vergleiche und Tests immer wieder zeigen. Mit den im Laufe der Jahre vorgenommenen Updates und Erweiterungen durch die Hersteller haben sich Gesamtnoten und Rankings der einzelnen Energieberater-Software-Produkte geändert. Da es aber auch immer auf die eigenen Bedürfnisse und den Zweck der Nutzung ankommt, können auch ältere Tests und Marktübersichten erste Hinweise geben, besitzen aber keine Allgemeingültigkeit. Auf jeden Fall muss das eigene Anforderungsprofil natürlich zum Funktionsumfang passen. Die Marktübersicht der Softwareanbieter, welche die Anfrage beantwortet haben, zeigt, welche Programme was leisten.
Gleich vorab: Die für jede Anwendung und jeden Nutzer gleichermaßen perfekte Software zur energetischen Gebäudebilanzierung gibt es nicht. Für die Pro­grammauswahl sollten sich Dienstleister daher über die zu erwartenden Aufgaben im Klaren werden. Mit nahezu allen Programmen lassen sich Nachweise und Energieausweise erstellen, aber nicht jede Software ist gleich gut für die energetische Gebäudeoptimierung und Energieberatung geeignet. Mit manchen Programmen kann der Anwender keine Sanierungsvorschläge erarbeiten oder Varianten mit Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen erstellen. Einige Lösungen sind modular aufgebaut, sodass ein individueller Zuschnitt möglich ist.

Passend zum Anwenderprofil
Steht die Erstellung von Energieausweisen im Vordergrund der eigenen Bedürfnisse, so kommt der Erfassung der Gebäudedaten der größte Aufwand zu. Damit eignen sich besonders Programme, welche im Bereich der Gebäudeerfassung eine weitreichende Unterstützung durch Assistenten, gut aufgebaute Datenbanken sowie Import- und CAD-Schnittstellen bieten. Bei der Evaluierung von Bestandsgebäuden sind automatische Berechnungskorrekturen bei vereinfachtem Aufmaß und hinterlegte Gebäudetypologien zur energetischen Bewertung von Bauteilen und Anlagentechnik hilfreich.
Liegt der Schwerpunkt auf der Energieberatung, kommt es auf eine möglichst genaue Analyse der Gebäude auf ihre energetischen Verbesserungspotenziale an. Dazu muss dieses genau untersucht werden, um Schwachstellen zu ermitteln. Im Anschluss folgt die Analyse möglicher Verbesserungsmaßnahmen im Vergleich. Die verschiedenen Varianten wollen energetisch, wirtschaftlich und hinsichtlich ihrer Schadstoff-Emissionen bewerten und verglichen werden. Vereinfachte Annahmen bei der Datenerfassung können sinnvoll sein. Automatische Berechnungskorrekturen sind jedoch nicht erforderlich, denn vertiefende Berechnungen sind in der Regel nicht notwendig. Da der Aufwand jedoch groß ist, Beratungsberichte zu erstellen, ist eine Unterstützung durch einen internen Berichtseditor oder zumindest eine Ausgabeschnittstelle zur eigenen Textverarbeitungssoftware äußerst sinnvoll.
Bei der Energieplanung optimiert der beratende Dienstleister die energetische Qualität eines Gebäudes begleitend zum Planungs- und Bauprozess. Das bedeutet, er muss Planänderungen immer neu
energetisch untersuchen und bewerten. Vorteilhaft erweist sich somit eine flache Programmstruktur mit schnellem Zugriff auf alle Angaben. Denn Variantenvergleiche und Berichte als Entscheidungsvorlage müssen dem Bauherren zeitnah vorgelegt werden. Am Schluss erfolgt der Ausdruck des Energieausweises für das fertiggestellt Gebäude. Vertiefende Berechnungen wie zum Wärmeschutz im Sommer, zur Ermittlung des Wärmebrückenzuschlags und zum Deckungsanteil von Solaranlagen sind wünschenswert. Weitere Zusatzfunktionen können sinnvoll sein – je nach vertiefender Ausrichtung des Planers im Bereich Bauphysik und Anlagentechnik.

Mobile- und Cloudcomputer
Architekten, Planer und Energieberater sind viel unterwegs und pendeln permanent zwischen Bauherren, Baustellen und eigenem Office. Dass sich dabei mobile Versionen mit Cloud-Lösungen anbieten, versteht sich von selbst. So können Planer, Berater und Handwerker jederzeit und von jedem Ort auf sämtliche Projekte zugreifen. Weiterer Vorteil: Man arbeitet stets mit der aktuellen Software. Auch Energieberater-Apps für Android oder Apple-Smartphones und Tablets gibt es natürlich. Sie ermöglichen eine mobile Erfassung von relevanten Daten wie Baujahr, Grundriss, Außenwände, U-Werte und Dachform.

Worauf es noch ankommt
Die meisten Programme lassen sich im Wohnbereich bei Neubauten und im Bestand einsetzen. Fast alle Programme beherrschen die Rechenverfahren für öffentlich-rechtliche Nachweise neuer Wohngebäude nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10. Über die Hälfte der Programme können außerdem nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude rechnen.
Katharina Bensmann, Projektleiterin der dena, weist darauf hin, dass mit dem kommenden Gebäudeenergiegesetz geplant wird, das Rechenverfahren nach DIN V 18599 als einheitlichen Standard für Wohn- und Nichtwohngebäude festzulegen. „Wir empfehlen deswegen, bereits jetzt darauf zu achten, dass die Software dieses Rechenverfahren mit implementiert hat“, sagt Bensmann. Die Experten sollten zudem darauf achten, dass die Software mit dem Gütesiegel der „18599 Gütegemeinschaft“ versehen ist, empfiehlt sie weiter. „Diese Softwareprogramme sorgen für ein Qualitätssicherungssystem für eine einheitliche und verlässliche Auslegung und Umsetzung des Berechnungsverfahrens“, sagt die dena-Projektleiterin (mehr in den Infoskästen). Außerdem empfiehlt Bensmann: „Wichtig ist auch, dass die Bilanzierungssoftware umfangreiche und differenzierte Eingaben ermöglicht und gleichzeitig übersichtlich bleibt. Denn die Bilanzierung wird selten einheitlich sein, zu unterschiedlich sind die Gebäude und ihre Nutzung.“
Damit spricht sie neben dem Funktionsumfang einen ebenso wichtigen Aspekt an. Nämlich den Bedienungskomfort und die Benutzerfreundlichkeit. Entscheidend ist auch, wie einfach und intuitiv Arbeitsabläufe sind. Wenn beispielsweise mehrfach die selben Eingaben notwendig sind oder Datenimporte ständig wiederholt werden müssen, kann das Zeit und Nerven kosten. Derartige Schwächen kommen aber meist erst beim praktischen Arbeiten mit dem Programm ans
Licht.
Deshalb prüft man die Software am bes­ten selbst hinsichtlich der eigenen Anforderungsprofile. Softwarehäuser kennen sich am besten mit den eigenen Programmen aus und beraten gern über Funk-
tionsumfang, Zusatzmodule und Kosten. Es empfiehlt sich in jedem Fall, den persönlichen Kontakt zu suchen und auch nach einem Testzugang zu fragen. Mit einer Demoversion können Energieberater am besten evaluieren, wie sie mit dem Programm zurecht kommen. Reicht das Programm für meine Anforderungen wirklich aus? Ist es bedienungsfreundlich und finde ich mich gut zurecht? Da aber auch bei der Arbeit mit dem besten Programm mal Probleme auftreten können, ist die Unterstützung durch eine kompetente Hotline wertvoll. Aufgrund der sich häufig ändernden Gesetzeslage kommt zudem dem Update-Service eine besondere Rolle zu.

Kostenlose Programme

Da Architekten, Ingenieure, Planer und Handwerker meist jedoch nicht allein von der Energieberatung leben können, mag sich für viele auch die Frage stellen, inwieweit die Investition in eine Kaufsoftware überhaupt lohnt. Vor allem, wenn zum Kaufpreis noch zusätzlich monatiche oder jährliche Gebühren hinzukommen. Kostenfreie Lösungen sind ebenfalls zu haben. Sie bieten aber nur einen eingeschränkten Funktionsumfang und können natürlich nicht immer den neuesten Regelwerken und Berechnungen zeitnah entsprechen. Auch auf Unterstützung bei Fragen oder Problemen kann man natürlich nicht zählen. Manche Anbieter haben jedoch beides im Programm, eine kostenlose und eine professionelle Lösung, sodass man erst einmal prüfen kann, inwieweit ggf. eine kostenlose Lösung ausreicht. Eine Alternative bei nur gelegentlicher Nutzung können aber auch Mietlösungen sein,
die Anbieter projekt- oder zeitbasiert abrechnen.

Autorin: Angela Kanders, freiberufliche Journalistin


Gütesiegel für 18599 Software
Die 18599 Gütegemeinschaft hat sich 2009 gegründet und ein Gütesiegel eingeführt, an dem der Nutzer von DIN V 18599-Software leicht erkennen kann, ob das Programm richtig rechnet. Das Logo darf nur ein EDV-Produkt eines Mitglieds der Gütegemeinschaft tragen, welches alle Prüfbeispiele der Gemeinschaft korrekt berechnet. Die Prüfbeispiele und die korrekten Berechnungsergebnisse sind auf der Homepage der Gütegemeinschaft offen zugänglich. In der Vergangenheit war es vor allem im Zusammenhang mit der DIN V 18599 aufgrund der Komplexität der Berechnungsverfahren und ständiger Normänderungen zu unterschiedlichen Berechnungsergebnissen gekommen. Ziel der Gütegemeinschaft ist die Förderung und Verbesserung der DIN V 18599 Software.
Infos und Mitgliederliste unter: www.18599siegel.de


Bewertungskriterien für die Software zur energetischen Gebäudebilanzierung

  • Hilfen bei der Datenerfassung.
  • Dokumentationsmöglichkeiten im Programm und Nachvollziehbarkeit für mehrere Bearbeiter.
  • Übersichtlichkeit, Umfang und Editierung von Datenbanken.
  • Nichtwohngebäude und Wohngebäude berechenbar.
  • Alle relevanten Regelwerke sind berücksichtigt.
  • Software von der KfW und dem BMVBS akzeptiert.
  • Energieausweise nach Bedarf und Verbrauch, einschließlich Aushangvariante für große Nichtwohngebäude.
  • Grafischer Variantenvergleich.
  • Energieausgabe mit sommerlichem Wärmeschutz und Wärmebrückenzuschlag möglich.
  • Zusatzmodule wie CO2-Emissionen, Wirtschaftlichkeit etc.
  • Hotline.
  • Zeitnaher Update-Service.

Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) Stand 8. März 2017
Aus drei mach eins: Das GEG soll die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) und das Energieeinspargesetz (EnEG) zusammenführen. Doch wann es kommt, bleibt nun ungewiss.
Nachdem sich lange Zeit nichts getan hatte, machte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesumweltministerium (BMUB) am 23. 1. des Jahres ernst und überraschte die Fachverbände bei der Anhörung zum GEG gleich mit einem Referentenentwurf. Wenn das Bundeskabinett am 15. 02. den Gesetzesentwurf abgesegnet hätte, wäre das GEG noch in dieser Legislaturperiode beschlossen worden und zum 1. 1. 2018 in Kraft getreten. Doch der Entwurf wurde aufgrund von Einwänden der CDU/CSU vorerst gestoppt. Man darf also gespannt sein, wie es in der kommenden Legislaturperiode unter möglicherweise neuer politischer Couleur weitergeht.
Im Referenzentwurf sind nach dem Stand vom 23. 1. folgende Neuerungen vorgesehen:

  • Zusammenfassung von EnEG, EnEV und EEWärmeG zu einem einheitlichen Regelwerk namens GEG.
  • Einführung der Neufassung der DIN V 18599 von Oktober 2016 für die energetische Bilanzierung aller Gebäude. Das alte Bewertungsverfahren für Wohngebäude nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 soll dadurch mit einer Übergangsfrist bis Ende 2018 abgeschafft werden.
  • Definition des energetischen Standards eines „Niedrigstenergiegebäudes“ für Neubauten der öffentlichen Hand, der ab Anfang 2019 verbindlich anzuwenden ist. Dieser Standard soll auf dem Niveau eines KfW-Effizienzhauses 55 liegen. Der seit 1. 1. 2016 einzuhaltende Jahres-Primärenergiebedarf soll dafür um 26 % unterschritten werden, die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz um 12 %.
  • Eine Definition des entsprechenden Standards für den Neubau privater Wohn- und Nichtwohngebäude soll erst später („rechtzeitig vor 2021“) erfolgen.
  • Das bisherige Referenzgebäude bleibt weitgehend unverändert, jedoch wird der Öl-Brennwertkessel durch einen Gas-Brennwertkessel ersetzt.
  • Die Möglichkeiten zur Anrechnung von gebäudenah erzeugtem Strom aus
  • Erneuerbaren Energien sollen ausgeweitet werden.
  • Eine Neujustierung der Primärenergiefaktoren unter Berücksichtigung der
  • Klimawirkung (CO2-Emissionen) und weiterer Nachhaltigkeitskriterien wird auf eine später zu erlassende Verordnung ausgelagert.
  • Einführung eines „Erfüllungsnachweises“ für Neubauten zur Verbesserung des Vollzugs der Anforderungen.
  • Energieausweise sollen zukünftig verpflichtend auch CO2-Kennwerte enthalten. Die Effizienzklassen orientieren sich nicht mehr an der Endenergie, sondern an der Primärenergie. Die Ausstellungsberichtigung für Nichtwohngebäude wird auf alle Berufsgruppen des bisherigen § 21 EnEV erweitert.

 


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