Werbung

Viele Vorschriften für „kleine“ LeuteHinweise zur Planung und Ausführung der technischen Gebäudeausrüstung für Kindergärten und Schulen

Für eine erfolgreiche Ausbildung von Kindern spielt auch die technische Gebäudeausstattung eine entscheidende Rolle. Wie oft im Baugeschehen kommt es aufgrund zahlreicher Gesetze, Vorschriften und Regelwerke – die einzeln betrachtet zum Teil unvollständig oder manchmal widersprüchlich sind – nicht selten zu Problemen bei der Planung und der Installation. Der Beitrag gibt einen aktuellen Überblick über wichtige Anforderungen aus den unterschiedlichen Vorlagen. Darüber hinaus werden Empfehlungen entsprechend der VDI-Richtlinie 6000-6 für Planer und ausführende Betriebe aufgezeigt.

„Bambino“-Waschtischsäule. Bild: Kemmlit-Bauelemente

 

Der Bau und die Unterhaltung von Kindergärten und Schulen unterliegen in der Regel nicht dem Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Überwachung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Sicherheit und Ordnung baulicher Anlagen, insbesondere zum Schutz von Leben und Gesundheit, obliegt den nach Landesrecht für die Bauaufsicht zuständigen Stellen. Mit der bauordnungsrechtlichen Zulassung von Bauprodukten haben die Länder das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin beauftragt.

Vorschriften und Regelwerke
Es gibt eine Fülle von Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien), die Anforderungen an Kindergärten und Schulen enthalten. Meist werden die Anforderungen in der Abhängigkeit von den jeweiligen Einrichtungen aufgeführt. Unter dem Oberbegriff Kindertageseinrichtung werden unterschiedliche Formen von Einrichtungen zusammengefasst. Diese werden nach Altersgruppen unterschieden in:
• Kinderkrippen (für Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von drei Jahren),
• Kindergärten (für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren) und
• Kinderhorte (für Schulkinder im Alter von sechs bis zwölf oder fünfzehn Jahren).

Die entsprechenden Regelwerke enthalten häufig nur grundsätzliche Vorgaben, ohne weitere Details zur Planung bzw. Ausführung.

 

Ob als Insellösung oder als Einzelwaschtische: Für die optimale Nutzung der Waschtische sind neben der richtigen Montagehöhe auch die leichte Bedienbarkeit und ausreichende Ablageflächen entscheidend. Bild: Laufen

 

Musterbauordnung
Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte und alte Menschen sowie Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen zählen gemäß der Musterbauordnung (MBO) zu den Sonderbauten. Die MBO ist die Grundlage für die Bauordnungen der Länder, die häufig zu den Vorgaben der MBO noch weitere landesspezifische Anforderungen enthalten. Gemäß § 3 der MBO können sich Anforderungen insbesondere auf folgende Punkte erstrecken (Auszug):
• Bauart und Anordnung aller für den Brand-, Wärme-, Schall- und Gesundheitsschutz wesentlichen Bauteile und die Verwendung von Baustoffen,
• Brandschutzanlagen, -einrichtungen und –vorkehrungen,
• Löschwasserrückhaltung,
• Beleuchtung und Energieversorgung,
• Lüftung und Rauchableitung,
• Feuerungsanlagen und Heizräume,
• Wasserversorgung,
• Entsorgung von Abwasser
• barrierefreie Nutzbarkeit,
• Zahl der Toiletten für Besucher.

Hierbei sind die baulichen Anlagen u. a. so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird. Zudem müssen bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Gemäß § 8 des BGG (Herstellung von Barrierefreiheit) sollen Neubauten sowie große Um- oder Erweiterungsbauten entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Auch für Kindertageseinrichtungen gilt dieses Gesetz. Als Basis für die Planung und Ausführung der baulichen und technischen Anlagen dienen u. a. die derzeit noch als Entwurf vorliegende DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ sowie zukünftig eine VDI-Richtlinie (6008-2 „Barrierefreie und behindertengerechte Lebensräume – Blatt 2: Sanitärtechnik“).

 

Kinderwaschtisch „Luna“ aus dem Hause Franke Aquarotter. Hier ermöglichen die Langlöcher eine nachträgliche Höhenanpassung von bis zu 10 cm.

 

Anforderungen der GUV und des LAGetSi
Die allgemeinen Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV-SR 2002) zur Planung und Ausführung von Kindergärten sind in Tabelle 1 und dessen brandschutztechnischen Anforderungen (GUV-SR 2002) in Tabelle 2 aufgeführt. Tabelle 3 zeigt einige Kriterien des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) auf.

Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, -gärten, -tagesstätten und -horte, Schulen und sons­tige Ausbildungseinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt (§ 36 IfSG).
Die hygienischen Anforderungen an das Trinkwasser werden durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und die §§ 37 bis 39 des IfSG geregelt. Im Rahmen der Installationsarbeiten sind die Regelungen der DIN 1988 „Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen“ sowie das DVGW-Arbeitsblatt W 551 „Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen – Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums“ und die VDI-Richtlinie 6023 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“ zu beachten. Zudem müssen Warmwasseranlagen so installiert und betrieben werden, dass eine gesundheitsgefährdende Vermehrung von Legionellen vermieden wird. Veränderungen an der Trinkwasseranlage durch Neubau, Rekonstruktion oder Wieder­inbetriebnahme nach langer Nichtnutzung sind dem Gesundheitsamt spätestens vier Wochen vorher anzuzeigen. Das Gesundheitsamt entscheidet dann nach Vorliegen einer Wasseranalyse über die Freigabe der Wasserversorgungsanlage.
Allgemein ist zu beachten, dass Regenwasser in Kindertageseinrichtungen (für den menschlichen Gebrauch) gemäß Infektionsschutzgesetz nicht verwendet werden darf.
Darüber hinaus wird im Rahmenhygieneplan (§ 36 IfSG) für Kindertageseinrichtungen gefordert, dass Perlatoren (Strahlregler mit oder ohne Luftansaugung) regelmäßig zu reinigen und ggf. thermisch zu desinfizieren (auszukochen) sind. Anmerkung: Konkrete Zeitangaben werden in diesem Zusammenhang im Rahmenhygieneplan allerdings nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass es dem Betreiber überlassen wird, je nach der örtlichen Wasserqualität und weiteren Umständen einen Zeitrahmen für die geforderte Reinigung und ggf. Desinfizierung festzulegen. Die Forderung nach Desinfektion kann aber auch z. B. vom zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.

 

In VDI 6000-6 werden die Montagehöhen auch für Toiletten entsprechend der Altersgruppe unterteilt. Bild: Keramag

 

Muster-Schulbau-Richtlinie (Auszug)
Gemäß der Muster-Schulbau-Richtlinie (MschulbauR) müssen Schulen Blitzschutzanlagen haben. Eine Sicherheitsbeleuchtung muss in Hallen, durch die Rettungswege führen, in notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen sowie in fensterlosen Aufenthaltsräumen vorhanden sein. Die Anforderungen an die Sicherheits- und Notbeleuchtung sind in DIN 5035-5 und DIN VDE 0108 festgelegt.
In Schulen ist zudem eine Alarmierungsanlage notwendig, durch die im Gefahrenfall die Räumung der Schule oder einzelner Schulgebäude eingeleitet werden kann (Hausalarmierung). Das Alarmsignal muss sich vom Pausensignal unterscheiden und in jedem Raum der Schule gehört werden können. Das Alarmsignal muss mindestens an einer während der Betriebszeit der Schule ständig besetzten oder an einer jederzeit zugänglichen Stelle innerhalb der Schule (Alarmierungsstelle) ausgelöst werden können.
An den Alarmierungsstellen sind Telefone erforderlich, mit denen die Feuerwehr und der Rettungsdienst unmittelbar alarmiert werden können. Für die ständige Funktion der Anlage sind die Sicherheitsbeleuchtung, die Alarmierungsanlagen und die elektrisch betriebenen Einrichtungen zur Rauchableitung an eine Sicherheitsstromversorgungsanlage anzuschließen.
In der Schulbaurichtlinie werden ferner keine konkreten Vorgaben für TGA-Anlagen gemacht.

 

Passend zu den verschiedenen Kinder-Toiletten bieten Hersteller spezielle WC-Sitze an, wie hier z. B. der Sitz der Serie „Florakids“ von Laufen, der u. a. einen kleinen Innendurchmesser und zudem „Ohren“ links und rechts des Sitzes zum festhalten für den Toiletten-Anfänger hat.

 

Leitfaden Innenraumhygiene
Fensterlose Räume, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, sind nach den Bauordnungen der Länder als Daueraufenthaltsräume, also auch als Klassenzimmer in Schulen, grundsätzlich unzulässig.
Das Umweltbundesamt fordert im „Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden“, dass Sanitär- und Waschbereiche so ausgestattet werden, „dass Waschtische in ausreichender Zahl vorhanden sind“. Nahe dem Waschtisch sollten Seifenspender und Einmalhandtuchsysteme installiert sein. Anmerkung: Konkrete Angaben zu der Anzahl von Waschtischen werden in dem Leitfaden des Umweltbundesamtes allerdings nicht gegeben. Hier bietet stattdessen die VDI-Richtlinie 6000-6 (nachfolgend aufgeführt) genaue Angaben zum Ausstattungsumfang.
Lüftung: Reicht eine manuelle Fensterlüftung nicht aus, um eine hygienisch einwandfreie Luftqualität auch während des Unterrichts zu schaffen bzw. aufrechtzuerhalten, sind maschinelle Anlagen zur Be- und Entlüftung vorzusehen, die einen ausreichenden Luftwechsel auch bei geschlossenen Fenstern sicherstellen. Vor diesem Hintergrund zeigt die Tabelle 4 Leitwerte für die Kohlendioxid-Konzentrationen (CO2) für Unterrichtsräume auf.
Hohe Lärm- und sonstige Immissionen im Außenbereich können ebenfalls maschinelle Lüftungssysteme erforderlich machen. Falls diese installiert sind, muss aus hygienischer Sicht unbedingt eine regelmäßige Wartung der Anlagen gewährleistet sein (VDI 6022).
In Abhängigkeit von der Jahreszeit und der Außenlufttemperatur sollte möglichst das ganze Jahr hindurch in Klassenräumen die Raumtemperatur zwischen ca. 20 °C und 26 °C betragen.

Richtlinie für Kindergärten – Bau und Ausrüstung
Die Richtlinie für Kindergärten – Bau und Ausrüstung ist anzuwenden bei Bauteilen, Einrichtungsgegenständen und Außenanlagen in Aufenthaltsbereichen, die Kindern bestimmungsgemäß zugänglich sind. Anmerkung: Diese Richtlinie enthält keine wesentlichen Angaben zur technischen Gebäudeausrüstung.

VDI-Richtlinie 6000-6
Mit der VDI-Richtlinie 6000 Blatt 6 „Ausstattung von und mit Sanitärräumen“ werden Hinweise gegeben, wie Sanitärräume in Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen beschaffen sein sollen. Bestimmend für die Planung der sanitärtechnischen Einrichtungen sind der Nutzungsbereich, die Anzahl der Kinder und des Betreuungspersonals. Dabei ist zu beachten, dass die Ausstattung für das Betreuungspersonal in der Arbeitsstättenverordnung und in der VDI-Richtlinie 6000 Blatt 2 geregelt ist. Für mehr als fünf beschäftigte Personen sind für Damen und Herren getrennte WC-Anlagen erforderlich.

Kindertageseinrichtungen
Entsprechend Blatt 6 der Richtlinie gelten unterschiedliche Anforderungen für die verschiedenen Kindertages- und Schul­einrichtungen. Allgemein sind jedoch die Raumausführungen und die Einrichtungen so zu gestalten, dass die Räume für das Betreuungspersonal überschaubar bleiben, um die uneingeschränkte Aufsicht gewährleis­ten zu können. In Kinderkrippen, -gärten und –horten sollten die Wasch- und Toilettenräume direkt dem Gruppenraum zugeordnet werden. Für zwei Gruppenräume besteht die Möglichkeit, die Sanitärräume zusammenzufassen.

In Kinderkrippen (Altersgruppe bis 3 Jahre) können die Wasch- und Toilettenräume von Jungen und Mädchen gemeinsam genutzt werden. Im Gegensatz dazu sind in Kindergärten (Altersgruppe 3 bis 6 Jahre) die Toilettenräume getrennt anzuordnen. Die Waschräume können hier gemeinsam genutzt werden. Im Kinderhort (Altersgruppe 6 bis 15 Jahre) sind die Wasch- und Toilettenräume für Jungen und Mädchen zu trennen. Tabelle 5 zeigt die empfohlenen Stückzahlen sanitärer Einrichtungsgegenstände der verschiedenen Kindertageseinrichtungen auf.

Schuleinrichtungen
In Schulen wird zwischen drei Arten von Toilettenräumen unterschieden:
1. Klassen-Toiletten. Diese sind direkt dem Klassenraum zugeordnet und können von Jungen und Mädchen gemeinsam genutzt werden.
2. Stunden-Toiletten. Sind für Jungen und Mädchen getrennt, in jedem Geschoss für mehrere Klassen, vorzusehen.
3. Pausen-Toiletten. Sind für Jungen und Mädchen getrennt unmittelbar vom Pausenhof zugängig. Für Vorschulen sind eigene Pausen-Toilettenräume vorzusehen.
Empfehlungen zum Schutz gegen Zerstörungen werden in der VDI-Richtlinie 6004-3 „Schutz der Technischen Gebäudeausrüstung – Vandalismus und Zerstörung“ gegeben. Die Tabellen 6 und 7 zeigen die empfohlenen Stückzahlen sanitärer Einrichtungsgegenstände der verschiedenen Schuleinrichtungen auf. Dazu empfiehlt die Richtlinie pro Etage auch eine barrierefreie Toilette (jeweils für Damen und Herren) vorzusehen.

 

Ausführungsbeispiele verschiedener Reihenwaschtischanlagen. In Kinderkrippen und Kindergärten dürfen die Waschräume von Jungen und Mädchen bis sechs Jahren gemeinsam genutzt werden. Bilder: Keramag

 

Montagehöhen/Raumtemperaturen
Sanitäre Ausstattungsgegenstände sollen so montiert werden, dass sie von den Kindern der jeweiligen Altersgruppen entsprechend benutzt werden können. Tabelle 8 beinhaltet die Montagehöhen für die Altersgruppen von drei bis neun Jahre.
Für die Kindergarten- und Schulräume enthält die VDI 6000-6 auch Raumtemperaturangaben, die in den Tabellen 9 und 10 enthalten sind.

Raumluft
Aufgrund der heute vorgeschriebenen ener­giesparenden Bauweise sind die Gebäudehüllen – wie bereits beschrieben – oft so dicht, dass bei üblichem Lüftungsverhalten ein hygienischer Mindestluftwechsel von 0,5 h-1 oft nicht erreicht wird. Die Folgen können Feuchteschäden und Schimmelbefall sein. Als Lösung verlangt die DIN 1946-6 „Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung“ in bestimmten Fällen die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Sanierungen. Anmerkung: Die Norm gilt laut Anwendungsbereich „für die freie und für ventilatorgestützte Lüftung von Wohnungen und gleichartig genutzten Raumgruppen (Nutzungseinheiten)“. Dies bedeutet, dass die Norm auch für Kindertageseinrichtungen und solche Gebäude gilt, in denen sich Menschen über einen längeren Zeitraum in Aufenthaltsräumen und zugehörigen Schlafräumen (wie in Kindergärten) aufhalten. Allerdings gilt die DIN 1946-6 nicht für Arbeitsstätten. Hier kommt die Arbeitsstätten–Verordnung zum Tragen.

Für die Luftqualität ist auch die CO2–Konzentration ein Maß. Werte über 1000 ppm sind schädlich und sollten daher vermieden werden. Die Tabelle 11 zeigt, welcher Außenluftvolumenstrom erforderlich ist, um eine bestimmte CO2-Konzentration einzuhalten.

Fazit
Die Anforderungen an Kindertageseinrichtungen sind wegen der Fülle der unterschiedlichen Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen für viele Planer und ausführende Betriebe nicht immer leicht erkennbar, weil diese Anforderungen häufig zwischen anderen Texten verborgen liegen oder nur ungenau beschrieben werden. Trotzdem muss die Forderung zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllt werden.

Autor: Dipl.-Ing. Peter Lein VDI, Berlin

Im Anhang finden Sie die Tabellen im PDF-Format.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: