Werbung

Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser

Die neue DIN EN 806-5 erläutert Inspektion und Wartung von Trinkwasser-Installationen

Nach DIN EN 806-5 sind künftig für Trinkwasser-Installationen grundsätzlich „angemessene Instandhaltungsmaßnahmen anzuwenden, um die Installation in einem betriebssicheren Zustand zu halten.“

Die Rohrleitungssysteme von Trinkwasser-Installationen – hier aus Kupferrohr – sind künftig jährlich zu inspizieren.

Zum Inspektionsumfang nach DIN EN 806-5 gehört auch die Kontrolle aller installierten Komponenten – hier Schrägsitzventile – auf Funktion und Mängelfreiheit.

 

Im April 2012 ist die DIN EN 806-5 in Kraft getreten. Sie gehört zu den „Technischen Regeln für Trinkwasser-Installationen“ und befasst sich speziell mit den Aspekten Betrieb und Wartung. Für den Installateur ist besonders interessant: In der Norm sind konkrete Fristen festgeschrieben, wann die einzelnen Anlagenkomponenten inspiziert und/oder gewartet werden müssen. Im Gespräch mit dem Anlagenbetreiber lässt sich daraus diskussionsfrei ableiten, wann vor Ort entsprechende Wartungseinsätze notwendig sind.

An die Installation und den Betrieb von Trinkwasseranlagen müssen besonders hohe hygienische Ansprüche gestellt werden, denn Trinkwasser ist bekanntlich ein Lebensmittel. Und genauso schnell wie jedes Lebensmittel kann Trinkwasser verderben, beispielsweise durch Stagnation (stehendes Wasser) oder Verschmutzung. In der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wird deshalb auch ausdrücklich auf die Einhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs und auf die fachgerechte Instandhaltung einer Trinkwasser-Installation hingewiesen. So eindeutige Vorgaben hat es für die Betreiber von Trinkwasser-Installationen bisher noch nicht gegeben.
Aber daraus entwickelt sich sofort eine Reihe von Anschlussfragen: Was versteht man eigentlich unter der fachgerechten Instandhaltung? Was sind notwendige Wartungsarbeiten? Was ist zu tun, wenn der bestimmungsgemäße Betrieb einmal unterbrochen worden ist? Hier hilft die ­TrinkwV nicht weiter, wohl aber die neue DIN EN 805-6. Sie gibt in vielen Details konkrete Handlungsempfehlungen, unter anderem zur Häufigkeit der Inspektion von Bauteilen in Trinkwasser-Installationen. Sie gilt seit April dieses Jahres und löst die DIN 1988 mit ihren Teilen 4 und 8 ab.

Unterlagen sind wichtig
Zu einer Trinkwasser-Installation gehört alles, was auf der Strecke zwischen Wasseruhr und Zapfhahn installiert ist - und fällt nach DIN EN 806-5 jetzt unter die regelmäßige Kontrolle auf Funktion und Mängelfreiheit. Dass sämtliche Installationskomponenten dazu frei zugänglich sein müssen, versteht sich von selbst. Ist das nicht der Fall, muss entsprechend umgebaut werden.
Zudem müssen künftig sämtliche Unterlagen, die für Betrieb und Wartung der angeschlossenen Geräte notwendig sind, zur Verfügung stehen. Das heißt: Die Wartungsunterlagen zu einem Systemunterbrecher BA an der Heizungsfüllstation gehören beispielsweise ebenso in die Dokumentation der Trinkwasser-Installation wie die Technischen Produktinformationen zur Druckerhöhungsanlage. Denn nur anhand dieser Unterlagen ist es letztlich möglich, die turnusmäßige Wartung von Rohrleitungen und Entnahmearmaturen, Absperrarmaturen und Apparaten entsprechend den jeweiligen Herstellerempfehlungen durchzuführen.
Zur Inspektion einer Trinkwasser-Installation gehört im ersten Schritt die regelmäßige Sichtprüfung und zwar auch der Rohrleitungen. Am Rande: Spätestens bei einer solchen Sichtprüfung fallen dann auch eventuell überdimensionierte oder sogar schon stillgelegte Rohrleitungsabschnitte auf, die Stagnation begünstigen und zu Verkeimung führen können. Ähnlich augenfällig – und aufgrund der Temperaturveränderungen auch ähnlich kritisch – ist eine möglicherweise fehlende oder lückenhafte Dämmung der Rohrleitungen.
An diese Sichtprüfung schließt sich die eigentliche Wartung der einzelnen Installationskomponenten an. Vor allem Sicherheitseinrichtungen und Rückflussverhinderer stehen nach DIN EN 806-5 im Fokus: „Um den zuverlässigen Betrieb sicherzustellen, müssen …[sie]…in regelmäßigen Abständen kontrolliert und, soweit erforderlich, durch Austausch von Verschleißteilen – z.B. Dichtungen, Ventilsitze, Federn, Membranen – in einwandfreiem Zustand erhalten werden.“ Die große Bedeutung, die diese Komponenten in der Norm haben, wird darüber hinaus an der ausführlichen Beschreibung der notwendigen Inspektions- und Wartungsarbeiten deutlich: Im Anhang B findet sich vom freien Auslauf bis zum Druckminderer zu jedem Produkt eine detaillierte Auflistung, worauf bei der Wartung im Einzelnen zu achten bzw. welche Arbeit durchzuführen ist.
Ebenfalls Bestandteil der Anlagenkontrolle sind Behälter in der Trinkwasser-Installation, z.B. Speicher. Die neue Norm schreibt eine jährliche Inspektion vor mit dem Zusatz „und das Wasser ist zu untersuchen, wenn eine Verunreinigung zu erwarten ist.“ Hier genügt also künftig schon der Anschein eines Verdachts, dass die Trinkwassergüte beeinträchtigt ist, um die Überprüfung der Wasserprobe im Labor zu veranlassen.

Eindeutige Fristen vorgegeben
Wann für eine Trinkwasser-Installation eine Inspektion und/oder Wartung ansteht, ist seit Erscheinen der DIN EN 806-5
eindeutig geregelt – und hängt ganz entscheidend von den eingebauten Komponenten ab. Anlagen mit Dosiersystem, Enthärter, Wassererwärmer (!) oder Membran­filteranlagen sind alle acht Wochen zu inspizieren. Die meisten Trinkwasser-Installationen aber dürften je nach Größe und Ausstattung unter die halbjährliche oder sogar jährliche Inspektionspflicht fallen (Tabelle).
In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen: Nach dem neuen Regelwerk kann es auch Ausnahmen von diesen Fris­ten geben. Die Kontrolle oder Wartung kann also auch in kürzeren Abständen notwendig sein. Das ist beispielsweise der Fall, wenn

  • das Rohrleitungsnetz besonders komplex ist,
  • das Wasser für medizinische Zwecke verwendet wird,
  • die Verbraucher besonders empfindlich sind (z.B. Bewohner eines Seniorenheimes) oder
  • die Betriebsweise der Trinkwasser-Installation ungewöhnlich ist (saisonal o.ä.).


Fazit
Die neue DIN EN 806-5 ist die praxisgerechte Ergänzung der Trinkwasserverordnung. Sie stärkt die Rolle des Installateurs, indem sie eindeutige Inspektions- und Wartungszyklen definiert und die dabei notwendigen Arbeiten direkt dem qualifizierten Fachhandwerk zuordnet.
Autor: Dr. Peter Arens, Leiter Kompetenzzentrum Trinkwasser bei der Viega GmbH & Co. KG, ­Attendorn

Bilder: Viega

www.viega.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: