Werbung

Vertragsbedingungen sollen fair bleiben

Ingenieurverband fordert Beibehaltung des gültigen AGB-Rechts

Setzt sich für die Beibehaltung der gültigen AGB-rechtlichen Regelungen ein: VBI-Geschäftsführerin und Verbandsjustiziarin Sabine von Berchem.

 

Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) setzt sich für den Erhalt der gültigen AGB-rechtlichen Regelungen ein. Als Mitglied der Ini­tiative Pro AGB-Recht tritt er den erneuten Bestrebungen aus Großindustrie und von internationalen Anwaltskanzleien entgegen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei vertraglichen Vereinbarungen zwischen Unternehmen der AGB-rechtlichen Prüfung zu entziehen.

Bereits im Jahr 2012 war es der Initiative pro AGB-Recht gelungen, einen ersten Vorstoß aus Großindustrie und internationalen Anwaltskanzleien zur Aufweichung des deutschen AGB-Rechts zuungunsten des Mittelstandes aufzuhalten. Jetzt wollen die Mitglieder des Verbändebündnisses, das inzwischen neben dem VBI 36 weitere Verbände zählt, erneut verhindern, dass die gültigen Regelungen abgeschafft werden. Der VBI will insbesondere verhindern, dass nach Wegfall des gültigen AGB-Rechts große Unternehmen kleinere Auftragnehmer wie z. B. Ingenieurbüros übervorteilen. Über die Hintergründe sprachen wir mit der VBI-Geschäftsführerin Sabine von Berchem.

IKZ-FACHPLANER: Aus welchen Gründen wollen Großindustrie und internationale Anwaltskanzleien das AGB-Recht ändern, welche Pro-Argumente werden genannt?
Sabine von Berchem: Als Gründe für eine Aufweichung des AGB-Gesetzes wird in erster Linie genannt, dass durch die restriktive Anwendung des AGB-Gesetzes die Unternehmen mit ihren vertraglichen Vereinbarungen zu unflexibel seien. Darüber hinaus leide der Wirtschaftsstandort Deutschland, da internationale Unternehmen immer weniger bereit seien, das deutsche Recht anzuwenden.

IKZ-FACHPLANER:
Und um was geht es im Kern oder anders gefragt: Welche Forderung sehen Sie als besonders kritisch an?
Sabine von Berchem: Würde das AGB-Gesetz tatsächlich entsprechend den Forderungen der Großindustrie überarbeitet, könnten im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht mehr gesetzlich überprüft werden. Beispiel: Vertrag zwischen einem großen institutionellen Anleger und einem Planer der Technischen Ausrüstung. Der Auftraggeber fordert in seinen AGBs eine Gewährleistungsfrist von 10 Jahren. Die Gewährleistungsfrist nach dem BGB beträgt 5 Jahre. Nach jetziger Rechtslage ist die AGB unwirksam. Mit einem neuen AGB-Gesetz wäre die AGB wirksam. Mit dem Beispiel wird auch deutlich, welche gravierenden Nachteile für Planer, aber auch ausführende Betriebe entstehen können.

IKZ-FACHPLANER:
Wie sieht das weitere Verfahren aus, was ist in dieser Richtung seitens der Gesetzgebung zu erwarten?
Sabine von Berchem: Im Koalitionsvertrag gibt es einen Prüfauftrag, ob es erforderlich ist, das AGB-Gesetz zu novellieren. Das Bundesministerium der Jus­tiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat in dieser Angelegenheit die Befürworter kontaktiert und am 21. Januar 2019 eine Anhörung der Gegner durchgeführt. Im weiteren Schritt wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Ob am Ende der Prüfung tatsächlich ein Gesetzentwurf zur Novellierung des AGB-Gesetzes dabei herauskommt, bleibt abzuwarten.

IKZ-FACHPLANER: Wie lange dauert der Prüfungsprozess?
Sabine von Berchem: Wann das Ergebnis der Prüfung des BMJV vorliegen wird, ist derzeit nicht absehbar, noch weniger was inhaltlich herauskommen wird. Wir sind der Auffassung, dass unsere Argumente nachvollziehbar und schlüssig sind und sich daher durchsetzen werden.

www.vbi.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: