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Vermögensbildung – Arbeitnehmer sollten Vorteile nutzen

Die Vermögensbildung von Arbeitnehmern wird über sogenannte vermögenswirksame Leistungen (VL) gefördert: Arbeitgeber beteiligen sich je nach Tarifvertrag oder betrieblicher Vereinbarung an einem Sparvertrag mit einer VL-Sparrate von bis zu 40 Euro, also insgesamt 480 Euro im Jahr.

 

Zur Auswahl stehen verschiedene Anlageformen wie Bank- oder Fondssparpläne, Bausparvertrag oder die Tilgung eines Immobilienkredits. Werden bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten (17 900 Euro Bruttojahreseinkommen für Alleinverdiener, 35 800 Euro für Verheiratete) kann zusätzlich eine staatliche Förderung in Anspruch genommen werden: Gefördert wird die Anlage in Aktienfonds mit einer Zulage von 20 %, Wohnungsbau- und Bausparverträge mit 9 %). VL-Verträge laufen in der Regel sechs Jahre. Hinzu kommt maximal ein Jahr, in dem der Vertrag ruhen muss, bevor der Sparer über das Geld verfügen kann (Quelle: Bankenverband).

 


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