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Verkauf selbst genutztes Eigenheim – Keine Spekulationsteuer für Arbeitszimmer
Laut Einkommensteuergesetz liegt beim Verkauf von Wohneigentum kein privates Veräußerungsgeschäft vor, wenn es im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Gleiches gilt für ein häusliches Arbeitszimmer innerhalb der selbst genutzten Wohnung (Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg, Az.: 5 K 338/19).
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