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Verjährung: Wichtige Frist zum Jahresende

Am 31.12.2009 verjähren Ansprüche, die im Lauf des Jahres 2006 entstanden sind. Daher sollte jeder Unternehmer seine Geschäftsunterlagen prüfen, ob offene Werk­lohnforderungen aus dem Jahr 2006 bestehen. Alle "normalen" Forderungen - beispielsweise der Werklohn - verjähren nach drei Jahren. Man sollte einen Juristen fragen, wenn der Sachverhalt unklar erscheint.

Nur noch bis Jahresende können Werklohnforderungen aus dem Jahr 2006 geltend gemacht werden.

 

Achtung: Es reicht nicht, dem säumigen Schuldner eine Mahnung oder andere Zahlungsaufforderungen zu schicken, um eine Verjährung zu verhindern. Ein sicheres Mittel dafür ist das gerichtliche Mahnverfahren. Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation bekommen beim jeweiligen Landesverband dazu die nötigen Tipps.
Eine Übersicht über Verjährungsdauer und Maßnahmen, die zu ergreifen sind, gibt es zudem im Mitgliederbereich von www.wasserwaermeluft.de (Deep-Link wwl-761).

www.wasserwaermeluft.de

 


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