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VdZ-Formulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs: Entfristung und neue Fachregel

Das VdZ-Formular zum hydraulischen Abgleich, obligatorisch für KfW- und BAFA Förderprogramme, wurde überarbeitet und steht mit der neuen Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ ab sofort kostenlos zum Download auf www.vdzev.de bereit.

 

Das vereinfachte Verfahren A zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs war von KfW und BAFA
bisher nur bis Ende 2016 erlaubt. Ab sofort ist das vereinfachte Verfahren unbefristet zugelassen.
Zur Berechnung des hydraulischen Abgleichs bei einer Einzelmaßnahme sind damit ab 2017 nach wie
vor zwei Verfahren zulässig: Das sogenannte Verfahren A ist ein Näherungsverfahren, bei dem die
relevanten Werte überschlägig ermittelt werden. Das Verfahren B basiert auf der raumweisen
Heizlastberechnung in Anlehnung an die DIN EN 12831 und wird üblicherweise per Software
berechnet.

Bei der Wahl des Verfahrens sind die jeweiligen Fördertatbestände der Fördergeber zu beachten. Für
die Förderung von Einzelmaßnahmen kann der hydraulische Abgleich auch nach dem 31.12.2016
nach Verfahren A durchgeführt werden. Bei der Förderung im Rahmen des KfW-Heizungspakets ist
dagegen das Verfahren B vorgeschrieben. Auch bei der Bestätigung für ein KfW-Effizienzhaus bleibt
Verfahren B Voraussetzung – hier ändert sich nichts. Für das Fachhandwerk werden über Verbandsorganisationen oder Hersteller bundesweit Schulungen für die Softwareberechnung angeboten.

Ab dem 1. August 2016 wird es für die Heizungsoptimierung eine neue Förderung vom Staat geben.
In diesem Förderprogramm wird der hydraulische Abgleich als eigenständige Maßnahme über das
BAFA gefördert. Hierfür gilt ebenfalls das VdZ-Formular. Es sind beide Verfahren zulässig (A und B).
Nähere Informationen zum neuen Förderprogramm Heizungsoptimierung wird das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zeitnah bekanntgeben.

Außerdem hat die VdZ-Projektgruppe die Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“
erarbeitet. Diese unterstützt die Fachhandwerker bei der Durchführung des hydraulischen Abgleichs
und gibt detaillierte Informationen zu den erforderlichen Leistungsumfängen nach Verfahren A und
B. Die Fachregel steht ebenfalls kostenlos zum Download auf www.vdzev.de zur Verfügung.

 


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