Werbung

VdZ: Formulare Hydraulischer Abgleich aktualisiert

Bild: VdZ

 

Berlin.  Die VdZ-Formulare zur Durchführung und Bestätigung des hydraulischen Abgleichs wurden im Zuge der erneuten Anpassung der BEG-Förderung aktualisiert. Darauf wies die VdZ - Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie Ende Januar dieses Jahres hin. Zur Beantragung von Zuschüssen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist seit Januar 2023 ausschließlich das Verfahren B zulässig.

Grundsätzlich wird beim hydraulischen Abgleich zwischen zwei Verfahrensarten unterschieden. Der hydraulische Abgleich nach Verfahren A stellt ein einfaches Schätzverfahren dar. Verfahren B ist das genauere Verfahren. Bei diesem Verfahren muss die raumweise Heizlast nach Normenreihe DIN EN\TS 12831 berechnet werden. Seit Jahresbeginn ist Verfahren B im Rahmen einer Förderung verpflichtend. Einzige Ausnahme: Für Förderanträge, die bis zum 31.12.2022 gestellt wurden, ist das Verfahren A für einige Fördertatbestände, u. a. beim Tausch des Wärmeerzeugers, nach der alten Förderrichtlinie noch zulässig.

Es stehen drei Nachweisformulare zur Verfügung: Formular Einzelmaßnahme, Formular KfW-Effizienzhaus und Formular Nichtwohngebäude. Das jeweilige Formular wird vom Fachhandwerker ausgefüllt und dem Hauseigentümer übergeben. Damit ist die Nachweispflicht für den Heizungsinstallateur erfüllt. Der Eigentümer kann das VdZ-Formular nach Abschluss der Maßnahmen zusammen mit dem Verwendungsnachweis beim Fördergeber einreichen. 

Hier geht es zur Seite „Formulare Hydraulischer Abgleich“.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: