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VdZ-Formulare auch nach BAFA-Anpassung gültig

Berlin.  Die von der VdZ in Zusammenarbeit mit KfW und BAFA entwickelten Nachweisformulare zur Bestätigung des durchgeführten hydraulischen Abgleichs sind nach Anpassung der Förderprogramme im Bereich Gebäudesanierung und Heiztechnik weiterhin gültig. Wie der Branchenverband schreibt, sei eine inhaltliche Überarbeitung der Formulare nicht notwendig gewesen.

Für die BAFA-Förderung zur Erneuerung der Heizungsanlage mit Erneuerbaren Energien (MAP) und für das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) wird das Formular Einzelmaßnahmen verwendet. Bild: VdZ

 

Für die BAFA-Förderung zur Erneuerung der Heizungsanlage mit Erneuerbaren Energien (MAP) und für das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) wird das Formular Einzelmaßnahmen verwendet. Der Austausch des Wärmeerzeugers wird als Einzelmaßnahme seit diesem Jahr nicht mehr von der KfW gefördert. Die Kreditanstalt fördert weiterhin Dämmmaßnahmen, die Erneuerung von Fenstern und Türen, den Anschluss an Nah- und Fernwärme sowie die Heizungsoptimierung als Einzelmaßnahmen.
Wichtig: Sämtliche Formulare sind vom Handwerker auszufüllen und dem Kunden zu übergeben. Sie müssen bei Beantragung einer KfW- oder BAFA-Förderung nicht eingereicht werden, sondern sollten vom Antragstellenden lediglich aufbewahrt werden. So kann dieser bei Bedarf die Durchführung des hydraulischen Abgleichs jederzeit nachweisen.
Aktuell stehen bei der VdZ folgende Formulare zur Verfügung

  • Formular Einzelmaßnahmen
  • Formular KfW-Effizienzhaus
  • Formular Nichtwohngebäude.

Informationsmaterial und eine Übersicht über die zulässigen Verfahren zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs gibt es auf der VdZ-Website.

QR-Code und Kurzlink führen direkt zur Seite   

          

https://www.vdzev.de/broschueren/formulare-hydraulischer-abgleich/

 


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