Werbung

Urlaubsplanung sorgt häufig für betrieblichen Streit - Bundesurlaubsgesetz regelt Ansprüche der Arbeitnehmer

Jahr für Jahr beginnt kurz vor der Ferienzeit in vielen Betrieben wieder der Streit darüber, ob, wann und wie Betriebsangehörige ihren Jahresurlaub nehmen können. So manche Auseinandersetzung würde von den Beteiligten allerdings völlig unnötig geführt, so der Stuttgarter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., da die Urlaubsan­sprüche von Arbeitnehmern im Bundesurlaubsgesetz genauestens geregelt seien.

 

Jahr für Jahr beginnt kurz vor der Ferienzeit in vielen Betrieben wieder der Streit darüber, ob, wann und wie Betriebsangehörige ihren Jahresurlaub nehmen können. So manche Auseinandersetzung würde von den Beteiligten allerdings völlig unnötig geführt, so der Stuttgarter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., da die Urlaubsan­sprüche von Arbeitnehmern im Bundesurlaubsgesetz genauestens geregelt seien.

Danach, so Henn, habe jeder Arbeitnehmer zunächst einmal einen gesetzlich verankerten Mindestanspruch von 24 Werktagen Erholungsurlaub in jedem Kalenderjahr, wobei Sonn- und gesetzliche Feiertage bei der Berechnung nicht mitgezählt würden. Schwerbehinderte könnten fünf Werktage zusätzlichen Urlaub geltend machen.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: