Werbung

Update GEG-Reform (GModG): Bundeskabinett verschiebt Frist

Update GEG-Reform (GModG): Bundeskabinett verschiebt Frist und einigt sich auf eine „Kostenbremse für Mieter“. Bild: AdobeStock-hkama

 

Berlin. Am 1. Juli wäre die 65-%-Regelung aus dem GEG für Großstädte mit mehr als 100 000 Einwohnern in Kraft getreten. Ein Beschluss des Bundeskabinetts vom 29. April verschiebt diesen Termin nun auf den 1. November 2026. Gleichzeitig konnte sich die Bundesregierung auf eine „Kostenbremse für Mieter“ einigen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde für Mai angekündigt. Die IKZ gibt einen Überblick.

Ab dem 1. Juli hätten alle neu eingebauten Heizungen in Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnern zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, so steht es im derzeit noch gültigen GEG. Das Kabinett hat dazu eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag verabschiedet. Diese liegt der IKZ vor. Darin heißt es auch: „Das neue Gebäudemodernisierungsgesetzt befindet sich in Vorbereitung. Angestrebt wird ein Kabinetttermin im Mai. Das Gebäudemodernisierungsgesetz wird damit nach dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.“

Geeinigt hatte sich das Kabinett auf eine Kostenbremse für Mieter. Vermieter sollen sich künftig an den Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffes beteiligen, wenn sie eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. Diese Regelung werde für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch zur Anwendung kommen.

 

Stellungnahme der Branchenverbände und Innungen

Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)

„Das ist doch kein Plan mehr, das ist Stückwerk. Fristen rauf, Fristen runter – und keiner weiß, was morgen gilt. Erst wird ein Gesetz beschlossen, dann wird es verschoben, bevor es überhaupt greift, und parallel schon wieder das nächste angekündigt“, kritisiert Michael Hilpert, Präsident Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). „Ich sage es so, wie es ist: Wenn wir im Handwerk so arbeiten würden, könnten wir den Laden dichtmachen.“

Sein Statement zum Nachlesen

SHK-Innung München

Die SHK-Innung München schreibt: „Für den Markt bedeutet das: weiter gebremste Dynamik. So kann man auch ein funktionierendes Handwerk ausbremsen. Wir sind nächste Woche in Berlin und sprechen genau darüber.“

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

Kritik kommt auch von Seiten des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE). „An dieser Fristverlängerung zeigt sich das größte Problem der aktuellen Energiepolitik: der Stillstand“, so BEE-Hauptgeschäftsführerin Dr. Christine Falken-Großer. Die Bundesregierung stehe in der Verantwortung, Klarheit zu schaffen und verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.

Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH)

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt grundsätzlich die gestrige Entscheidung der Bundesregierung, erklärt BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt: „Die Verschiebung verhindert regulatorisches Chaos und schafft kurzfristig Rechtssicherheit. Es wäre nicht vermittelbar gewesen, wenn Regelungen in Kraft treten, die kurz darauf wieder durch neue Vorgaben ersetzt werden.“ Gleichzeitig macht Staudt deutlich, dass es mit punktuellen Korrekturen nicht getan ist. „Die Bundesregierung darf nicht länger mit Notlösungen arbeiten. Jetzt wo es eine Einigung zum Mieterschutz gibt, muss ein konsistenter und verlässlicher Ordnungsrahmen vorgelegt werden.“

Immobilienverband Deutschland IVD

IVD-Präsident Dirk Wohltorf erklärt dazu: „Die so genannte Kostenbremse ist in Wahrheit eine Investitionsbremse und ein nächster politischer Schlag gegen private Vermieter. Wer Freiheit im Heizungskeller verspricht und Vermieter am Ende doch wieder durch die Hintertür in Anspruch nimmt, konterkariert den angekündigten Neustart beim Heizungsgesetz.“ Gerade private Kleinvermieter würden erneut belastet – obwohl sie über das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz längst an den Heizkosten beteiligt seien. „Kostenbremsen senken keine Kosten, sie verschieben Verantwortung und setzen Fehlanreize. Am Ende reguliert der Mieter die Heizung durch sein persönliches Heizverhalten, schlimmstenfalls durchs offene Fenster – und der Vermieter zahlt mit.“

 

Pragmatismus und Fokus auf Technik und Kundenbedürfnisse

Bei aller berechtigter Kritik am Handeln der Bundesregierung, sollte der Fokus des Fachhandwerks auf die Bedürfnisse der Kunden gerichtet bleiben und auf die vorhandenen und umfassenden technischen Lösungen für eine erfolgreiche Wärmewende, findet die IKZ-Redaktion. Die Frühjahrsmessen haben gezeigt, die Hersteller haben eine Reihe von Lösungen entwickelt – auch für Mehrfamilienhäuser – und Produktionskapazitäten geschaffen. Es kann also losgehen mit der Planung, der Produktion und der Installation der neuen Anlagen, die definitiv den Energieverbrauch senken und damit Kosten sparen. 

Hinzu kommt ein weiterer entscheidender Vorteil: Noch gilt das BEG und die darin enthaltenen attraktiven Fördermittel können beantragt werden. Nach Genehmigung bleiben drei Jahre Zeit, das Projekt umzusetzen. Im Übrigen rechnet auch keiner der Experten damit, dass sich die Förderkulisse verbessern wird. Es ist wohl eher davon auszugehen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel in absehbarer Zeit reduziert werden. Das ist vielleicht ein weiteres wichtiges Argument in der Kundenberatung.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: