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„Unmittelbar keine Folgen für den Wärmemarkt“

Könnte sich eine mögliche Verschiebung von ETS2 negativ auf die Marktentwicklung bei Wärmepumpen auswirken, wenn der Preis“druck“ für fossile Brennstoffe erstmal kalkulierbar bleibt und nicht weiter steigt? Der BDH gibt hier im Interview mit der IKZ Entwarnung. Bild: BWP/Vaillant

Gibt das Signal Ruhe aus: „Die Förderung des Heizungstausches nach BEG EM wird über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Bei einer Verschiebung des ETS2 würde voraussichtlich eine Form der nationalen CO2-Bepreisung fortgeführt, sodass weiterhin Einnahmen für die Förderung des Heizungstausches zur Verfügung stehen würden“, sagt Dr. Norbert Azuma-Dicke vom BDH. Bild: BDH

 

Brüssel/Luxemburg/Köln/Berlin. Am 5. November einigten sich die EU-Umweltminister im Rat „Umwelt“ darauf, den Start des europäischen Emissionshandels (ETS2) von 2027 auf 2028 verschieben zu wollen. Welche Auswirkungen hätte das auf den Heizungs- und speziell den Wärmepumpenmarkt – oder hätte das keine? Wir sprachen darüber mit Dr. Norbert Azuma-Dicke, Leiter Politik und Strategie beim BDH. [Update Anm. d. Redaktion: Die Anfrage an den BDH erfolgte am 6. November, das EU-Parlament hat der Verschiebung des ETS2 am 13. November zugestimmt]. Trotzdem bleibt es aus Sicht des BDH dabei: Es gibt eine moderate Entwarnung.
 
ETS2 ist als Fortsetzung des 2021 eingeführten nationalen Emissionshandels vorgesehen, der – aktuell noch – 2026 auslaufen soll. Mit ETS2 geht die Kohlendioxid-Festbepreisung fossiler Brennstoffe pro Tonne (u. a. auch im Gebäudesektor/Heizen) in einen Handel über. Es gibt die unterschiedlichsten Prognosen, wohin sich der Preis entwickeln wird. Eine Verschiebung könnte also auch für Heizungsbesitzer, die mit Gas oder Öl noch heizen, eine Art „Aufschub“ bedeuten und sich ggf. auch negativ auf die Marktentwicklung bei Wärmepumpen auswirken, wenn der Preis“druck“ für fossile Brennstoffe erstmal kalkulierbar bleibt und nicht weiter steigt. 
 
IKZ: Was ist nach der Rats-Einigung tatsächlich Stand in der Sache?
Norbert Azuma-Dicke: Die Verschiebung des ETS2 von 2027 auf 2028 ist noch nicht endgültig beschlossen, sondern findet sich zunächst in der Position des EU-Umweltrates zum Klimaziel 2040 wieder. Einer Verschiebung des ETS2 müsste im Rahmen des Trilog-Verfahrens zum Klimaziel 2040 noch das Europäische Parlament zustimmen. Ob dies erfolgt, ist derzeit unklar. Auch in Bezug auf andere Fragen gibt es aktuell noch viele Unbekannte.
 
IKZ: Mit welchen Folgen und Auswirkungen für den Heizungsmarkt in Deutschland rechnet der BDH aufgrund einer möglichen ETS2-Verschiebung?
Norbert Azuma-Dicke: Für den Heizungsmarkt in Deutschland würden sich, sofern das Europäische Parlament einer Verschiebung des ETS2 im Trilog-Verfahren zustimmt, unmittelbar keine Folgen ergeben, da es für den Bereich Gebäude und Verkehr mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bereits eine nationale CO2-Bepreisung gibt.
 
IKZ: Welche Informationen liegen dem BDH vor, wie es konkret dann im Jahr 2027 aussehen wird – wird der Kohlendioxidpreis/Tonne aus dem Jahr 2026 auf das Jahr 2027 „verlängert“?
Norbert Azuma-Dicke: Unserer Einschätzung nach würde die Frage des Übergangs von 2026 auf 2027, sofern tatsächlich eine Verschiebung des ETS2 stattfindet, maßgeblich von den Entscheidungen der Bundesregierung abhängen. Sowohl ein Verkauf zum Festpreis in Fortführung des stufenweisen Anstiegs wie in den letzten Jahren praktiziert als auch eine freie Versteigerung (ggf. innerhalb eines Korridors, wie für 2026 vorgesehen) sind zum aktuellen Zeitpunkt denkbar.
 
IKZ: Welche Auswirkungen könnte die ETS2-Verschiebung auf den gerade wieder angelaufenen bzw. erstarkten Wärmepumpen-Markt in Deutschland haben?
Norbert Azuma-Dicke: Für den Wärmepumpen-Markt in Deutschland würden sich unmittelbar keine Folgen ergeben, da es für den Bereich Gebäude und Verkehr mit dem BEHG bereits eine nationale CO2-Bepreisung und entsprechende Preisanreize für den Umstieg auf eine Wärmepumpe gibt. Zudem ist das Verhältnis vom Strompreis zum Preis von fossilem Gas und Öl nur ein Faktor bei der Entscheidung von Haushalten für die Wärmepumpentechnologie.
 
IKZ: Könnte sich die ETS2-Verschiebung auf die staatliche Förderung des Heizungstauschs nach BEG ggf. negativ auswirken? Oder gibt sich der BDH hier gelassen und warum?
Norbert Azuma-Dicke: Die Förderung des Heizungstausches nach BEG EM wird über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert, der wiederum mit Mitteln aus dem CO2-Preis des aktuellen nationalen CO2-Preises (BEHG) und zukünftig dem ETS2 gespeist wird. Bei einer Verschiebung des ETS2 würde voraussichtlich eine Form der nationalen CO2-Bepreisung fortgeführt, sodass weiterhin Einnahmen für die Förderung des Heizungstausches zur Verfügung stehen würden.
 
IKZ: Gibt es Untersuchungen bzw. Abschätzungen, wie sich der Kohlendioxidpreis/Tonne unter der Regie von ETS2 vermutlich entwickeln wird, konkret in Zahlen und Prognosen? Sind Ihnen hierzu Quellen bekannt, die Sie nennen könnten?
Norbert Azuma-Dicke: Ja, einige ausgewählte Schätzungen zur CO2-Preisentwicklung im ETS2 für das Jahr 2030. Diese Schätzungen hängen jedoch alle maßgeblich von den getroffenen Grundannahmen ab und sind daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet:

 Die Fragen stellte Dittmar Koop

 


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