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Ungewollte Messpflicht vermeiden
Ein moderner Pelletofen als Einzelraumfeuerungsanlage genutzt, kann unter Umständen der Messpflicht durch den Schornsteinfeger unterliegen
Liegt die Gesamtwärmeleistung bei einem Pelletofen ohne Wasserwärmetauscher bei maximal 6 kW bzw. bei Pelletöfen mit Wasserwärmetauscher bei 8 kW, so handelt es sich um eine Einzelraumfeuerungsanlage. Die Anlage ist nicht messpflichtig. (Wodtke)
Pelletöfen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Sie verbrennen sparsam und sauber und sind einfach im Handling. Darüber hinaus unterliegen sie nicht der Messpflicht durch den Schornsteinfeger – meistens jedenfalls. Denn wer einen Pelletofen nicht passend auswählt, der riskiert tatsächlich, ...
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