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Ungewollte Messpflicht vermeiden

Ein moderner Pelletofen als Einzelraumfeuerungsanlage genutzt, kann unter Umständen der Messpflicht durch den Schornsteinfeger unterliegen

Liegt die Gesamtwärmeleistung bei einem Pelletofen ohne Wasserwärmetauscher bei maximal 6 kW bzw. bei Pelletöfen mit Wasser­wärmetauscher bei 8 kW, so handelt es sich um eine Einzelraumfeuerungsanlage. Die Anlage ist nicht messpflichtig. (Wodtke)

Definition „Einzelraumfeuerungsanlage“ nach LAI-Auslegungskatalog (Stand 5. 8. 2011). Erläuterung zu § 2 Nr. 3 aus 1. BImSchV. (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI))

 

Pelletöfen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Sie verbrennen sparsam und sauber und sind einfach im Handling. Darüber hinaus unterliegen sie nicht der Messpflicht durch den Schornsteinfeger – meistens jedenfalls. Denn wer einen Pelletofen nicht passend auswählt, der riskiert tatsächlich, ...

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