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Unfall bei ungenehmigter Nebentätigkeit - Arbeitgeber muss zahlen

 

München. Erleidet ein Mitarbeiter während einer ungenehmigten Nebentätigkeit einen Unfall, muss sein Hauptarbeitgeber trotzdem für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung leisten. Darauf macht die Gesellschaft für Wirtschaftsinformation (GWI) in ihrem aktuellen Beratungsbrief "PERSONALTIPP" unter Berufung auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm aufmerksam. Der Hauptarbeitgeber hätte nach Ansicht der Richter die Zahlung nur verweigern dürfen, wenn der Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit verschuldet hätte. Dies war jedoch nicht der Fall. Daher spielte es keine Rolle, dass dieser trotz seiner arbeitsvertraglichen Pflicht die Nebentätigkeit weder anzeigte noch genehmigen ließ.
(LAG Hamm, Urteil vom 8.2.2006, Az.: 18 Sa 1083/05)

 


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