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Umsatzsteuervorteil für Photovoltaik unbefristet

Im ersten Halbjahr 2023 wurden laut BSW mehr Solarstromanlagen und Solarstromspeicher im Eigenheimsegment verbaut als im gesamten Vorjahr. Bild: Grammer Solar / R. Ettl

 

Berlin. Der Nullsteuersatz für den Kauf von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern gilt dauerhaft und ist nicht befristet, stellt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) fest. Grundlage sei eine Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Befristet seien die Umsatzsteuersenkungen für die Gastronomie und Energielieferungen. Bei Verbrauchern komme es hier mitunter zu Verwechslungen. Nach Aussage des Verbandes hat die seit Jahresanfang geltende Steuerbefreiung mit dazu beigetragen, dass in der ersten Jahreshälfte mehr Solarstromanlagen und Solarstromspeicher im Eigenheimsegment verbaut wurden als im Gesamtjahr 2022.

 


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