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Überarbeitete SHK-Ausbildungsverordnung tritt im August 2016 in Kraft

Frankfurt/Main. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat unter Mitwirkung der SHK-Verbandsorganisation die dreieinhalbjährige Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik modernisiert.

 

Die neue Ausbildungsverordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft. Erstmalig aufgenommen worden in den Ausbildungsrahmenplan ist das Thema Gebäudemanagementsysteme. Ein weiterer Aspekt der Ausbildungsmodernisierung ist die stärkere Berücksichtigung der Trinkwasserhygiene. Das Durchführen von Hygienemaßnahmen ist erstmals eine separat aufgeführte Berufsbildposition. Eine weitere bedeutende Neuerung ist die zweiteilige Abschlussprüfung, die sogenannte „gestreckte Gesellenprüfung“. Der erste Teil der Prüfung findet bereits vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und ersetzt die ehemalige Zwischenprüfung. Das Ergebnis fließt zu 30% in die Gesamtnote der Gesellenprüfung ein. Der zweite Teil der Prüfung wird am Ende der Berufsausbildung durchgeführt. Die gestreckte Gesellenprüfung soll die Orientierungsmöglichkeiten der Auszubildenden bezüglich ihrer Leistungsentwicklung während der Ausbildung verbessern, aber auch das punktuelle Prüfen von erworbenen Kompetenzen am Ende der Ausbildung ablösen und damit eine durchgehend qualitativ hochwertige Ausbildung gewährleisten. Thomas Dresch, Lehrlingswart der Innung SHK Frankfurt: „Es ist nun wichtig, dass wir als Innung den ausbildenden Betrieben den hohen Einfluss des ersten Teils der Prüfung verdeutlichen. Insbesondere deshalb, weil Teil 1 an die Stelle der „bewertungsneutralen“ Zwischenprüfung tritt.“

Die neue Ausbildungsverordnung ist im Bundesgesetzblatt 2016, Teil I Nr. 20 veröffentlicht worden und kann hier abgerufen werden.

Die IKZ-Redaktion wird in einer der nächsten Ausgaben detaillierter auf die neue Ausbildungsverordnung eingehen.

www.bgbl.de

 


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