UBA-Empfehlung zu P. aeruginosa aktualisiert
8-seitiges Papier informiert über Anlass, gesundheitliche Aspekte, Probenahme, Nachweis sowie Bewertung und gibt Hinweise bei Kontaminationen
Das Umweltbundesamt hat Mitte Juni eine neue „Empfehlung zu erforderlichen Untersuchungen auf Pseudomonas aeruginosa, zur Risikoeinschätzung und zu Maßnahmen beim Nachweis im Trinkwasser“ herausgegeben. Die neuen Empfehlungen der Trinkwasserkommission basieren auf Erfahrungen, die zeigen, dass insbesondere im Zusammenhang mit Baumaßnahmen – Neubau wie bauliche Veränderungen – im Leitungsnetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung und in der Trinkwasser-Installation P. aeruginosa eingetragen werden kann.
Die bisweilen als Krankenhauskeim bezeichneten stäbchenförmigen Bakterien können auf unterschiedlichsten Wegen ins Trinkwasser gelangen. Als mögliche Eintrags- und Animpfquellen werden in dem Papier der Einbau kontaminierter Bauteile wie etwa kontaminierte Wasserzähler sowie Schmutzeintrag aufgrund fehlerhafter Lagerung von Bauteilen während einer Baumaßnahme genannt. Begünstigende Faktoren seien eine unsachgemäße Inbetriebnahme (z. B. Stagnation vor Nutzungsbeginn), eine erhöhte Temperatur im Kaltwasserbereich sowie eine materialbedingte Biofilmbildung. Zur Absicherung einer einwandfreien Trinkwasserqualität wird daher empfohlen, die Trinkwasserbeschaffenheit im Leitungsnetz nach Neubau bzw. nach der Durchführung von Baumaßnahmen wie die Erneuerung von Leitungen und Bauteilen oder sonstigen Baumaßnahmen mit Leitungsöffnung durch Untersuchung auf P. aeruginosa zu kontrollieren, wobei die Untersuchung vor Einbindung in die Versorgung erfolgen soll.
Aber wo sollte überhaupt beprobt werden? Im Gegensatz zu Escherichia coli und Enterokokken ist P. aeruginosa kein Parameter, der regelmäßig in die Untersuchung von Trinkwasserproben einbezogen wird. Lediglich für bestimmte Einrichtungen ist P. aeruginosa in die regelmäßige Überwachung einzubeziehen. Dazu zählt die UBA-Empfehlung medizinische Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, aber auch Kindertagesstätten auf. Das zuständige Gesundheitsamt kann zudem nach Risikoabschätzung Trinkwasser-Installationen aus öffentlichen Einrichtungen wie Hotels, Sportstätten, Ferienlager oder Schulen auf den Parameter P. aeruginosa untersuchen lassen. Nicht zuletzt kann es auch eine anlassbezogene Untersuchung nach § 20 TrinkwV anordnen. Eine Untersuchung des Trinkwassers auf P. aeruginosa könne einen Beitrag zur hygienischen Sicherheit leisten, heißt es in dem Papier.
Weit verbreitet und äußerst infektiös
P. aeruginosa ist ein ubiquitär verbreitetes Umweltbakterium, das als natürlicher Bewohner im feuchten Milieu in geringen Konzentrationen vorkommt (assoziiert in Erde und Wasser). Es zeichnet sich durch Eigenschaften wie geringe Nährstoffansprüche, Wachstum in einem breiten Temperaturbereich sowie die Fähigkeit zur Biofilmbildung aus und ist in der Lage, sowohl in wasserführenden Systemen als auch in destilliertem Wasser zu überleben und sich zu vermehren. P. aeruginosa gilt als einer der häufigsten Erreger von chronischen Wundinfektionen. Aufgrund der großen Anpassungsfähigkeit und Antibiotikaresistenz des Erregers sind nosokomiale (krankenhauserworbene) P. aeruginosa-Infektionen und chronische Wundinfektionen nur schwer behandelbar und können unter Umständen zum Tod führen. Als Erreger sporadischer Infektionen und aufgrund der hohen Antibiotikaresistenz sind durch P. aeruginosa ausgelöste Infektionen aus Sicht der öffentlichen Gesundheit so bedeutsam, dass alle Möglichkeiten der Verhütung, einschließlich der Prävention wasserassoziierter Infektionen, ergriffen werden müssen, heißt es weiter in dem Papier.
Spülung als erste Maßnahme bei Kontamination
Ist es als Folge von Baumaßnahmen zu einer Kontamination mit P. aeruginosa gekommen, sollte nach der UBA-Empfehlung als erste Sanierungsmaßnahme eine Spülung durchgeführt werden. Hinweise zur Durchführung der Spülung geben die DVGW-Arbeitsblätter W 291 für das Leitungsnetz und W 557 für die Trinkwasser-Installation. Ist nach der Spülung P. aeruginosa weiterhin nachweisbar, so sei von einer Oberflächenkontamination auszugehen und eine chemische oder thermische Anlagendesinfektion entsprechend DVGW-Regelwerk (W 291, W 557) durchzuführen. Ist zur Beseitigung einer Oberflächenkontamination keine Anlagendesinfektion umsetzbar, sollte eine kontinuierliche Desinfektion des Trinkwassers zur Aufrechterhaltung einer Desinfektionsmittelrestkonzentration gemäß
TrinkwV 2001 über mindestens vier Wochen durchgeführt werden.
Der Erfolg der durchgeführten Maßnahmen sei durch entsprechende Untersuchungen zu kontrollieren. Eine nachhaltige Sanierung in der Trinkwasser-Installation gilt als erreicht, wenn ohne Zugabe von Desinfektionsmitteln auch nach 12 Wochen P. aeruginosa in 100 ml nicht nachweisbar ist (siehe auch DVGW-Arbeitsblatt W 556).
Vorbeugen ist besser als dekontaminieren
Die Sanierung von Trinkwasser-Installationen oder Leitungsnetzen nach Kontamination mit P. aeruginosa ist erfahrungsgemäß sehr aufwendig und in Einzelfällen nur durch kompletten Austausch der kontaminierten Bauteile möglich. Die Vermeidung von Kontaminationen sei daher deutlich effektiver und effizienter. Das UBA empfiehlt technische, organisatorische und personelle Maßnahmen, z. B. die konsequente Nutzung von Endkappen auf Rohrleitungen und Armaturen, die angemessene Organisation von Baustellen sowie die Sicherstellung adäquater Hygieneunterweisungen, um Kontaminationen vorzubeugen.
Das 8-seitige Papier „Empfehlung zu erforderlichen Untersuchungen auf Pseudomonas aeruginosa, zur Risikoeinschätzung und zu Maßnahmen beim Nachweis im Trinkwasser – Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission“ (Stand: 13. Juni 2017) findet sich unter www.umweltbundesamt.de hier.