UBA aktualisiert Empfehlung zur Legionellen-Untersuchungen
Dessau. Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Publikation „Systemische Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung – Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses“, aktualisiert. Hintergrund ist die neue Richtlinie (EU) 2020/21842 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Darin wurde erstmals ein Wert für den Parameter „Legionellen von < 1000 KBE/L“ für die neu eingeführte Risikobewertung von Trinkwasserinstallationen vorgegeben. Die damit verbundene, erwartete Neufassung der Trinkwasserverordnung regelt in § 51 Verpflichtungen seitens der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen mit einer Trinkwasserinstallation bereits bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes. Anders als nach der bisherigen Rechtslage ist also nicht mehr die Überschreitung, sondern das Erreichen des technischen Maßnahmenwertes das die Pflichten auslösende Ereignis. Diese Neuerung müssen Trinkwasseruntersuchungsstellen bei der Bewertung von Ergebnissen berücksichtigen und auf Prüfberichten umsetzen, auch von den Betreibern der betroffenen Wasserversorgungsanlagen wird die entsprechende Umsetzung verlangt.
Die UBA-Aktualisierung betrifft insbesondere die Angabe und Bewertung der Ergebnisse (Kapitel 7 und 8, nun neu zusammengefasst als Kapitel 7). Zudem wurden zwei formale Anpassungen in Kapitel 3 und Kapitel 5 vorgenommen, bezugnehmend auf das technische Regelwerk.
Hier geht es direkt zum UBA-Papier.