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Trinkwasserhygiene: UBA-Positivliste für metallene Werkstoffe notifiziert

Dessau. Die Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamtes (UBA) für metallene Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser ist am 10. April 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Mit dem Datum beginnt die zweijährige Übergangsfrist gemäß § 17 Abs. 3 TrinkwV 2001.

 

Die Veröffentlichung der Bewertungsgrundlage hatte sich aufgrund formaler Bedenken seitens der EU-Kommission verzögert. Die in der Bewertungsgrundlage enthaltene Positivliste der trinkwasserhygienisch geeigneten metallenen Werkstoffe hat den Stand vom 4. September 2013. In der Zwischenzeit hat das Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen anderer EU-Mitgliedstaaten weitere metallene Werkstoffe als trinkwasserhygienisch geeignet beurteilt. Die im Rahmen dieser freiwilligen Zusammenarbeit von Deutschland, Frankreich, Niederlande und Großbritannien bewerteten Werkstoffe werden in der sogenannten 4MS-Werkstoffliste (Composition List of accepted metallic materials) aufgeführt. Diese Werkstoffliste wurde am 20. Januar 2015 aktualisiert und enthält Werkstoffe, die in der Positivliste der Bewertungsgrundlage noch nicht aufgeführt sind. Dem Bekunden nach ist geplant, die Positivliste der Bewertungsgrundlage entsprechend der 4MS-Werkstoffliste anzupassen. Hierzu ist allerdings eine erneute Notifizierung der Änderungen bei der EU-Kommission notwendig.

Tipp der Redaktion: Die aktuelle 4MS-Werkstoffliste sowie die UBA-Bewertungsgrundlage mit Positivliste im Anhang finden sich zum Download unter www.ikz.de/studien.html.

Indes sorgt das Thema Trinkwasserhygiene in der Praxis einmal mehr für Zündstoff. An die 30 Schadensmeldungen liegen bei einem SHK-Landesverband auf dem Tisch, weil Gesundheitsämter Kindergärten untersucht haben, die in den letzten zehn Jahren eine neue Trinkwasseranlage erhalten haben. Die Proben weisen teilweise erhebliche Überschreitungen der Blei-Grenzwerte auf. Selbst bei genauer Ursachenforschung stellt sich heraus, dass so leicht kein Schuldiger gefunden werden kann.

zum Beitrag.

www.umweltbundesamt.de

www.bundesanzeiger.de

 


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