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Trinkwasserhygiene im Krankenhaus - Teil 4: Einweisung des Betreibers

In den ersten drei Beiträgen dieser Reihe wurde die umfassende Bestandsaufnahme des Rohrleitungsnetzes, also sämtlicher Warm- und Kaltwasser führender Leitungen und sonstiger Komponenten der Trinkwasserinstallation durch den Fachplaner beschrieben. Darüber hinaus ging es unter anderem um die thermische Desinfektion befallener Warmwassernetze, deren fachgerechten thermischen Abgleich sowie installationstechnische Maßnahmen zur dauerhaften Sanierung der Kalt- und Warmwasser führenden Leitungen. Im abschließenden Teil der Artikelserie geht es um die Inbetriebnahme und die Einweisung des Betreibers.

 

An die installationstechnischen Verbesserungen des Rohrleitungsnetzes schließt sich unbedingt eine Dichtheitsprüfung gemäß dem ZVSHK-Merkblatt "Dichtheitsprüfung von Trinkwasser-Installationen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser" an. Die Prüfung mit filtriertem, hygienisch einwandfreiem Trinkwasser kommt angesichts der Größe der hier beschriebenen Objekte dabei allerdings kaum infrage. Empfehlenswerter ist vielmehr die Dichtheitsprüfung mit ölfreier Druckluft oder - wie bei Krankenhäusern ohnehin oft gefordert - mit inerten Gasen. Das Spülen und die Erstbefüllung des Trinkwassernetzes hat dann gemäß ZVSHK-Merkblatt "Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen" ausschließlich mit filtriertem Trinkwasser einwandfreier Beschaffenheit sowie entsprechend sauberen Schläuchen und Ventilen zu erfolgen. Zwischen Spülen und Inbetriebnahme sollte in diesem Zusammenhang ein möglichst kurzer Zeitraum liegen, um die Verkeimung des Rohrleitungsnetzes durch stagnierendes (Rest-)Wasser auszuschließen. Verzögert sich die Inbetriebnahme eines bereits mit Wasser gefüllten Systems, ist ein geeigneter Spülplan aufzustellen.

 


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