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Trinkwasser-Konformitätsbestätigung: UBA erweitert Übergangsregelung um zwei Jahre

Köln / Frankfurt am Main. Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-BWGL) entsprechend § 17 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung festgelegt.

Bild: UBA

 

Ab 21. März 2021 sollte diese Bewertungsgrundlage verbindlich für Kunststoffe und andere organische Materialien gelten, die zur Neuerrichtung oder Instandhaltung von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser verwendet werden. Aufgrund der gravierenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde die Übergangsregelung nun um zwei Jahre, bis zum 21. März 2023, verlängert. Hierfür hatten sich die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa) und der VDMA Fachverband Armaturen eingesetzt. Mit der erweiterten Übergangsregelung soll sichergestellt werden, dass die Bewertung und Überprüfung der Einhaltung der trinkwasserhygienischen Anforderungen sowie die Bestätigung der Konformität entsprechend der Bewertungsgrundlage erfolgen kann, heißt es in einer gemeinsamen Verbändemitteilung. Es sei absolut notwendig gewesen, eine Übergangsregelung für die Branche zu formulieren, „um unbillige Härten zu vermeiden die insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen der Trinkwasserbranche getroffen hätten“.

Die aktualisierten Dokumente können über den unten aufgeführten Kurzlink auf der Website des Umweltbundesamtes abgerufen werden.

bit.ly/UBA_Konformität

 


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