Tipps für Praktiker: Wärmezähler richtig einbauen
Da es eine Vielzahl von Vorschriften gibt, ist unbedingt die Montageanleitung des Herstellers sorgfältig durchzulesen. Schließlich geht es beim Einbau von Wärmezählern um die gerechte Verteilung von Energiekosten. Gemäß Eichgesetz ist ein Austausch der Wärmezähler nach Ablauf der Eichgültigkeit (5 Jahre) Pflicht.
Wichtig ist, dass ausreichend Absperrvorrichtungen vorhanden sind, damit Wärmezähler und Tauchhülsen der Temperaturfühler ohne Entleerung des Heizkreises getauscht werden können. Außerdem sollten immer Beruhigungsstrecken (gerade Rohrleitung in der Nennweite des Zählers) ein- und auslaufseitig vorgesehen werden. Die Längen dieser Beruhigungsstrecken sind abhängig von der Bauart des Wärmezählers und können der Montageanleitung entnommen werden.
Der Einbau der Zähler ist sowohl im Primärkreis als auch im Sekundärkreis möglich (Bild 1). Wichtig dabei ist, dass sich das Volumenmessteil und die Temperaturfühler im selben Kreis befinden (Bild 2).
Kurzcheckliste zur Prüfung des Einbaus von Wärmezählern:
- Volumenmessteil und Temperaturfühler sind im gleichen Teilkreislauf eingebaut,
- die Temperaturfühler sind korrekt eingebaut und verplombt (Fühler passt zur Tauchhülse, Fühler sitzt tief genug im Medium),
- die Einbaulage des Gerätes ist korrekt und zulässig
(siehe Typenschild und Montageanweisung des Herstellers),
- die Durchflussrichtung des Volumenmessteils ist korrekt,
- Ein- und Auslaufseitig sind ausreichend Beruhigungsstrecken vorhanden (entsprechend den Vorgaben der Hersteller).
Quelle: Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen