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Thüringen – Neue Herausforderungen für Installationsunternehmen

Wasserfachtagung vermittelte notwendiges Wissen zu aktuellen Themen

Eine begleitende Ausstellung von 14 Industriepartnern ergänzte die 6. Wasserfachtagung.

Konzentriertes Plenum. Mit dem Wissen von heute lässt sich die Welt von morgen gestalten.

 

Derzeit steht das SHK-Handwerk vor neuen, aber auch schon länger existierenden Herausforderungen: Brandschutz, hygienische Trinkwasserinstallationen, Haftungsrisiken, Ökodesignrichtlinie/Verbrauchskennzeichnung. Der Fachverband SHK Thüringen hat diese Themen aufgegriffen und namhafte Experten als Referenten für die nunmehr 6. Wasserfachtagung gewinnen können. Rund 120 Handwerker kamen am 22. September dieses Jahres nach Nohra zur Fortbildungsveranstaltung.

Brandschutz
Was regelt die Muster-Bauordnung? Was verbirgt sich hinter den Abkürzungen AbZ, AbP, ZiE? Wo genau liegen die Unterschiede zwischen baulichem und abwehrendem Brandschutz? Wo sind bauordnungsrechtliche Regelungen verankert? Viele Fragen, die Mario Eschrich zu beantworten wusste. „Seit dem Flughafenbrand in Düsseldorf 1996 ist regelrecht eine Brandschutzbranche entstanden“, schilderte er die Hintergründe über den kontinuierlich wachsenden Stellenwert im Baubereich.
Der Produktmanager für Brandschutz bei Geberit zeigte den Zusammenhang und die Unterschiede zwischen öffentlichem und privatem Baurecht auf. Darüber hinaus verdeutlichte er die Notwendigkeit, dass Planende und Ausführende die landesspezifischen Vorschriften kennen müssten. Diese Landesbauordnungen sind in großen Teilen in allen Bundesländern gleich, weil sie sich auf die Musterbauordnung (MBO) stützen. Gleichwohl kann es Abweichungen geben, über die der Fachmann Bescheid wissen muss, z. B. wenn er im benachbarten Bundesland tätig werden möchte. Einen wichtigen Hinweis gab er den Zuhörern mit auf den Weg, den er aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung zu beherzigen aufrief: „Dokumentieren Sie alles, was mit dem Brandschutz zu tun hat. Bei Streitigkeiten können Sie darauf zurückgreifen und sich den Rücken frei halten.“

Inbetriebnahme und Übergabe
Mit einem in der täglichen Arbeitspraxis wahrscheinlich vielfach vernachlässigten Part befasste sich Thorsten Rabe: mit der Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation und mit der Übergabe an den Endkunden. Die vier tragenden Säulen für den ausführenden Handwerker sind laut dem technischen Berater beim SHK-Fachverband Mecklenburg-Vorpommern: Druckprobe, Spülen, Übergabe/Einweisung sowie Wartungsvertrag.
Ein für ihn wichtiges Instrument für die rechtlich korrekte Handhabe ist die Broschüre „T 106“, die die Berufsorganisation herausgegeben hat. Sie trägt den Titel „Betriebsanleitung Trinkwasserinstallation“ und „fasst für den Handwerker alles zusammen, was er wissen muss und wie er sich zu verhalten hat“. Diese Broschüre beinhaltet u. a. ein Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll, Hinweise für den Betreiber und einen Inspektions- und Wartungsplan.

Rechtspflichten und Haftungsrisiken
Die Installation selbst von komplexen Anlagen stellt sich als gut beherrschbar dar. Das damit immer verbundene Vertragsrecht kann allerdings Stolperfallen für den ausführenden SHK-Betrieb bedeuten. Schließlich gibt es 170 rechtsverbindliche Bauvorschriften, in den 16 Bundesländern zusammen 200 bis 300 Länderbestimmungen und rund 2500 Normen, Richtlinien, Merkblätter sowie weitere Regelwerke. Dr. Michael Dimanski räumte ein, dass man nicht alle Vorschriften kennen könne. Der Geschäftsführer des Fachverbands SHK Thüringen verwies aber auf die Gerichte, die berufen werden, wenn es Streitigkeiten gebe: „Im Schadensfall hätte der Handwerker das betreffende Regelwerk kennen müssen, sagen die Gerichte.“ Vor diesem Hintergrund beschrieb Dr. Dimanski die Hauptpflicht des Auftragsnehmers mit den Worten „er muss ein mangelfreies Werk abliefern“.
Wie der Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei zu berichten wusste, ist ein Werk sehr schnell mangelhaft. So hat das Landgericht Mönchengladbach ein Urteil gesprochen, dass ein „Werk regelmäßig mangelhaft“ ist, wenn ein verbautes Produkt „weder ein Übereinstimmungszeichen noch die Konformitätskennzeichnung der Europäischen Gemeinschaft (CE-Zeichen)“ trägt. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.). Hier habe sich der Installateur auf dem Laufenden zu halten. „Gerichte entscheiden regelmäßig gegen das ausführende Handwerk, wenn es seiner Weiterbildungsverpflichtung nicht nachkommt“, unterstrich Dr. Dimanski.

Ökodesign und Verbrauchskennzeichnung
Seit dem 26. September dieses Jahres muss der SHK-Handwerksbetrieb eine weitere Vorschrift beachten: Gas-, Heizöl- und Strom-Heizkessel, Wärmepumpen, KWK-Geräte, Gas- und Strom-Warmwasserbereiter sowie Speicher müssen Mindesteffizienzstandards erfüllen, damit sie eingebaut werden dürfen. Der Handwerksbetrieb hat darüber hinaus seinem Endkunden über die konkreten Effizienzwerte des angebotenen Gerätes zu informieren – und zwar bereits zum Zeitpunkt der Angebotsphase. Ingo Rausch von Stiebel Eltron fasste alles Wichtige zusammen, was der Fachbetrieb zu beachten hat und welche Schritte er gehen muss, damit er nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Leitungswasser unter Kontrolle
Dass Trinkwasser aus der Sanitärinstallation nicht steril ist, sondern Bakterien und andere Einzeller enthält, dürfte bekannt sein. Kommt es in einem Trinkwassernetz zu einer nicht tolerierbaren Kontamination, muss gehandelt werden, damit Menschen nicht zu Schaden kommen. Als eine bewährte Maßnahme kommt zunächst die Desinfektion zumindest der betroffenen Anlagenabschnitte in Betracht. Dr. Vicky Katsemi gab als letzte Referentin des Tages zu Bedenken, dass nie alle Bakterien getötet werden können. Die Desinfektionsmethode spiele da keine Rolle: Ob mit Chlor oder Chlordioxid oder wenn das gesamte Leitungsnetz auf 70 °C gebracht werde, „es überleben immer einige Bakterien“. Und sie bildeten die Keimzelle für neue Besiedlungen in Rohren, Armaturen
usw.
Für Risikopersonen wie immungeschwächte Patienten empfiehlt die Mikrobiologin sogenannte endständige Filter, die an den Entnahmearmaturen installiert werden. Sie halten Bakterien zurück und schützen die Person vor Infektionen aus dem häuslichen Trinkwassernetz.

Schlussbemerkung
Die Verantwortlichen der 6. Wasserfachtagung des SHK-Fachverbands Thüringen haben mit der Auswahl die derzeit wichtigen Themen aufgegriffen. Damit dürften die Teilnehmer gut gerüstet sein.

Die Referenten der Fortbildung:

  • Mario Eschrich, Produktmanager Brandschutz bei Geberit.
  • Thorsten Rabe, technischer Referent beim SHK-Schwesterverband Mecklenburg-Vorpommern.
  • Dr. Michael Dimanski, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Fachverbands SHK Thüringen.
  • Ingo Rausch von Stiebel Eltron.
  • Dr. Vicky Katsemi, Pall GmbH.

 


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