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Teilabnahme der Heizungsanlage vor Frosteinbruch

Vom Bauherrn wird nicht selten der Wunsch geäußert, dass die in einem Neubau gerade fertig gestellte Heizungsanlage oder die Einzelfeuerstätte möglichst frühzeitig in Betrieb genommen werden soll – zum Schutz vor dem zu erwartenden Kälteeinbruch.

Wegen Kälteeinbruch provisorisch heizen? Vor Inbetriebnahme sollte sich der Fachhandwerker durch einen Frostbrief rechtlich absichern. Bild: Thomas Dietrich

 

So wünschenswert dies auch sein mag, so wichtig ist die rechtliche Absicherung für den Fachbetrieb: Es muss zuvor der sogenannte Gefahrenübergang auf den Kunden durch eine ordnungsgemäße Teilabnahme vollzogen werden. Dies bedeutet z.B., dass eine Beschädigung der Heizungsanlage nach diesem Zeitpunkt nicht mehr in den Verantwortungsbereich des SHK-Betriebes fällt.
Der ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima) hat in einem Musterschreiben die wichtigsten Punkte aufgeführt. Dies können organisierte Innungsbetriebe im Mitgliederbereich gratis herunterladen. Die elektronische Vorlage ermöglicht Änderungen, damit der Fachbetrieb das Formular seinen betrieblichen Erfordernissen anpassen kann. Eine Vielzahl weiterer nützlicher Formulare, Muster und Checklisten findet sich dort ebenfalls.

 


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