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Technikkatalog für kommunale Wärmeplanung

Der Energieverbrauch des Gebäudebestandes in Baden-Württemberg soll bis 2040 klimaneutral sein. Bild: AdobeStock – 22001481

 

Karlsruhe. Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verpflichtet die großen Kreisstädte und Stadtkreise, bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan vorzulegen. Er wird vom Land finanziert. Die übrigen Gemeinden werden bei einer freiwilligen kommunalen Wärmeplanung gefördert. Ein kommunaler Wärmeplan umfasst eine systematische Analyse des aktuellen sowie des erwarteten Wärmebedarfs in der Kommune. Die Potenziale für die Nutzung von Erneuerbaren Energien, Abwärme sowie Kraft-Wärme-Kopplung werden beziffert und Eignungsgebiete für Wärmenetze oder eine dezentrale Wärmeversorgung ausgewiesen. Auch sollen Maßnahmen erarbeitet werden, mit denen sich der Wärmebedarf klimaneutral decken lässt.

Die kommunale Wärmeplanung soll ein Instrument für einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2040 werden. Methodisch sollen alle Kommunen vergleichbar vorgehen, sodass eine valide Datenbasis für Auswertungen durch übergeordnete Stellen entsteht. Dafür hat das Umweltministerium des Landes bereits einen Handlungsleitfaden Kommunale Wärmeplanung aufgelegt. Ergänzend stellte die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) Anfang März dieses Jahres ein „Wissensportal Technikkatalog“ online.

Der Technikkatalog besteht aus Dateien zum Download: einem PDF, das die Nutzung erklärt und zurzeit etwa 200 Exceltabellen in 31 Kategorien. Fachplaner finden hier wichtige Grundlagen zur Erstellung und Fortschreibung der Wärmepläne, z.B. einen Überblick über verschiedene Heiztechnologien, Wärmespeicher und die effiziente Verteilung von Wärme, oder Angaben zu den Endenergieverbräuchen von Gebäuden nach Baualtersklassen. Die Tabellen enthalten Details wie z.B. die Investitionskosten, Preisentwicklungen für unterschiedliche Energieträger oder Prognosen zur CO2-Bepreisung. Der Technikkatalog soll laufend aktualisiert und auf Basis der Praxiserfahrungen weiterentwickelt werden. Die Nutzung der Datensätze ist kostenlos.

 


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