Werbung

Studienplatzklage – Prozesskosten keine außergewöhnliche Belastung

Tragen Eltern Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für eine sogenannte Kapazitätsklage mit dem Ziel, ihrem Kind einen Studienplatz zu verschaffen, führt dies nicht zu außergewöhnlichen Belastungen. Denn bei den geltend gemachten Kosten handelt es sich um typische Aufwendungen für eine Berufsausbildung.

 

Hierunter fallen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung durch den Bundesfinanzhof auch erhöhte Kosten, die durch das Bewerbung- oder Auswahlverfahren entstehen; im Entscheidungsfall ging es immerhin um einen Betrag von mehr als 13.000 Euro (Quelle: Finanzgericht Münster, Az.: 2 K 3783/18 E).

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: