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Störungsfrei heizen mit Pellets

Unterirdische Pelletspeicher bringen Vorteile, wenn fünf typische Fehlerquellen vermieden werden

Einbaubeispiel eines unterirdischen Pelletspeichers. Die Platzierung sollte möglichst nah zum Heizraum erfolgen, unter Beachtung der Anforderungen zur Pelletanlieferung.

Es muss geprüft werden, ob das Entnahmesys­tem des geplanten unterirdischen Lagers mit dem Pelletkessel zusammen passt. Besteht keine Freigabe des Kesselherstellers, liegt die Verantwortung beim Planer und Installateur.

Schachtabdeckung Klasse B. Zur Auswahl einer Schachtabdeckung empfiehlt z. B. der Hersteller Mall eine Abdeckung der Klasse B, falls befahrbar erforderlich, da sie für das Überfahren durch Feuerwehrfahrzeuge und Pelletlieferanten ausreicht und zum Befüllen des Speichers leichter zu öffnen ist als eine Abdeckung der Klasse D.

 

Holzpelletheizungen werden wie andere regenerative Techniken vom Staat gesetzlich gefordert, aber auch finanziell gefördert. Das schafft Anreize und mindert die Mehrkosten bei der Investition – z. B. für einen unterirdischen Speicher des Brennstoffs. Für den einwandfreien Betrieb einer Pelletheizung sollten aber bereits in der Planungsphase fünf Fehlerquellen beim Außenspeicher vermieden werden.

Pelletlager stehen in zahlreichen Varianten dem Markt zur Verfügung. Vom frei aufstellbaren Behälter im Raum bis zum Bunker, also geschlossene Räume, oder in den Erdboden eingelassene Speicher. Erforderliches Volumen, Statik, Geräuschbelastung, Anlieferung des Brennstoffs und Entnahmetechnik sind Aspekte, die die Auswahl des Lagers bestimmen. Rührwerke, Saugsonden und Schnecken entnehmen den Brennstoff von unten aus dem Lager, bestimmte Saugsysteme alternativ von oben. Werden Lager mit Fördertechnik im Keller innerhalb eines Gebäudes untergebracht, sollte die mögliche Entwicklung von Betriebsgeräuschen planungsseitig geprüft und ausgeschlossen werden. Fertigteilspeicher in der Erde sind in dieser Hinsicht unproblematisch. Weiterer Vorteil: Sie beanspruchen keinen Raum – das senkt die Kubatur und damit die Baukosten. Damit eine solche Anlage einwandfrei funktioniert, sollten insbesondere die nachfolgenden fünf Fehlerquellen bei der Planung ausgeschlossen werden, im Bereich der Baugrubensohle, des Aufstellortes des Speichers, der Schachtabdeckung, der Kesselsteuerung sowie der Antragsstellung für Förderung.

Fehlerquelle 1: Baugrubensohle
Was für andere Bauelemente wichtig, ist für den unterirdischen Pelletspeicher aus Betonfertigteilen entbehrlich: das Fundament. Ein Planum z. B. aus Kiessand mit ca. 10 bis 25 cm Höhe ist vollkommen ausreichend und sogar preiswerter als eine Betonplatte. Zudem gelingt die Lastverteilung damit besser als durch einen festen Untergrund. Die Pelletspeicher, wie sonstige Fertigteilbehälter mit Boden und Wand aus einem Guss, bestehen aus Stahlbewehrung und hochfestem Beton. Im Hinblick auf Transport und Versetzen ist die Wandstärke und damit das Gewicht im Vergleich zu Ortbeton deutlich reduziert. Allerdings muss das Auflager aus statischen Gründen weich und flächig sein, was bei einer Fundamentplatte nicht gegeben wäre. Generell gilt natürlich, auch bei Ortbeton, dass der Baugrund unterhalb des Planums tragfähig sein muss und die Baugrube mit Sorgfalt verfüllt wird.

Fehlerquelle 2: Zufahrt
Gut ist, wenn sich das unterirdische Brennstofflager in der Nähe des Heizraumes befindet. Es sollte aber auch an oder unter einer Zufahrt liegen. Dies ist ggf. von Vorteil für die Anlieferung des Speichers aber auch für die regelmäßige Befüllung. Zur Speicheranlieferung können z. B. bei dem Unternehmen Mall Behälter mit bis zu 12 m³ Nutzvolumen noch vom Kran des Lieferfahrzeugs direkt in die Baugrube gehoben werden. Erst bei größeren Behältern ist ein bauseits bereitgestellter Kran erforderlich. Das Aushubmaterial kann ggf. wiederverwendet werden, sofern es nicht felsig ist und der Speicheranbieter dem zustimmt. Besondere Anforderungen an den Schutz des Behälters gibt es dabei nicht. Zu beachten ist nur, dass lageweise sorgfältig verdichtet wird, um Setzungen des Oberbelags zu vermeiden.

Fehlerquelle 3: Schachtabdeckung
Abdeckungen unterirdischer Behälter müssen passend zur Belastungsklasse ausgewählt werden – besonders wichtig bei Einbau unter Betriebshöfen und Feuerwehrzufahrten. Da durch Beton als beständiger Werkstoff im Erdreich die volle Befahrbarkeit eines Speichers gegeben ist, kann in bestimmten Fällen auch nachträglich der Deckel noch getauscht werden. Grundsätzlich stehen Schachtabdeckungen für den begehbaren oder den befahrbaren Bereich zur Verfügung. Dazu empfiehlt beispielsweise der Hersteller Mall, falls befahrbar erforderlich, die Abdeckung Klasse B, da sie für das Überfahren durch Feuerwehrfahrzeuge und Pelletlieferanten ausreicht und zum Befüllen des Speichers leichter zu öffnen ist als Abdeckungen der Klasse D. In jedem Fall muss die Schachtabdeckung tagwasserdicht sein.

Fehlerquelle 4: Kesselsteuerung
Es muss geprüft werden, ob das Entnahmesystem des geplanten unterirdischen Lagers mit dem Pelletkessel zusammen passt. Besteht keine Freigabe des Kesselherstellers, liegt die Verantwortung beim Planer und Installateur. Welche Kessel in Bezug auf die Steuerung zu einem Entnahmesystem passen, geben meist die Speicherhersteller bekannt.
Für Pelletspeicher ist, im Hinblick auf einen störungsfreien Betrieb, ein pneumatisches Saugsystem zur Entnahme des Brennstoffs von oben empfehlenswert. Denn dort befinden sich weniger Staub und Feinanteile, als am Speicherboden – eine der Voraussetzungen für den störungsfreien Betrieb des Kessels. Und die Entnahmetechnik ist bei Störungen jederzeit zugänglich.

Fehlerquelle 5: Antragsstellung für Förderung
Die Richtlinie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beinhaltet neben der Förderung von Holzfeuerungen und wasserführenden Pelletöfen auch Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung – als Ergänzung zur Förderung einer Pelletfeuerungsanlage. Dazu zählen der Einbau eines Pelletlagers inklusive Tiefbau- und Anschlussarbeiten. Für einen unterirdischen Pelletspeicher erhalten Auftraggeber so 10 % der Investitionssumme, jedoch max. 50 % der Marktanreizprogramm-Basisförderung. Wichtig dabei ist: Es bezieht sich auf den Bestand und Heizkesselleistungen bis 100 kW.
Bei Anlagen über 100 kW gibt es die Förderung aus dem KfW-Teil des Marktanreizprogramms. Wichtig: Der Förderantrag muss in jedem Fall vor der schriftlichen Auftragsvergabe an den Installateur online beim BAFA gestellt werden. Die Antragstellung kann mithilfe des Fachplaners oder Architekten durch den Auftraggeber erfolgen.
Nur Planungsleistungen sind vor der Antragstellung zulässig.

Autor: Dipl.-Ing. Klaus W. König, Überlingen

Bilder: Mall

Regelwerke und Informationen zu Holzpelletlagern (Auszug)

  • VDI Richtlinie 3464 „Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher – Anforderungen an Lager sowie Herstellung und Anlieferung der Pellets unter Gesundheits- und Sicherheitsaspekten“, Beuth Verlag, www.beuth.de
  • DIN EN ISO 20023 „Biogene Festbrennstoffe – Sicherheit von Pellets aus biogenen Festbrennstoffen – Sicherer Umgang und Lagerung von Holzpellets in häuslichen und anderen kleinen Feuerstätten“, Beuth Verlag, www.beuth.de
  • DEPI-Broschüre „Lagerung von Holzpellets – ENplus-konforme Lagersysteme“, Deutsches Pelletinstitut, www.depi.de
  • Planerhandbuch „Unterirdische Lagersysteme für Biomasse, Pellets und Wärme“, Mall GmbH, www.mall.info

 


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