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Stiebel Eltron: Wärmepumpentausch mit Fördergarantie

Die Heizungssanierung im Bestand ist in den vergangenen Monaten regelrecht ins Stocken geraten. Das zähe Ringen um das neue GEG und die späte Klärung der neuen Förderkulisse haben viele Wärmepumpen-Interessenten verunsichert. Hersteller Stiebel Eltron reagierte unlängst mit einer Fördergarantie: Wird ein korrekter Förderantrag bei der KfW abgelehnt, zahlt das Unternehmen dem Endkunden die Fördersumme aus. Vertriebsgeschäftsführer Burkhard Max erläutert im Interview die Hintergründe dazu.

„Wurde das Vorhaben im Navigator grundsätzlich positiv geprüft, kann der Interessent direkt online unter Angabe seiner persönlichen Daten die Fördergarantie beantragen“, erläutert Burkhard Max. Bild: Stiebel Eltron

Ein Großteil der Bundesbürger halten die neuen Förderbedingungen für nicht transparent genug. Bild: Stiebel Eltron

Die Heizungssanierung ist durch das zähe Ringen um das neue GEG und die späte Klärung der neuen Förderkulisse ins Stocken geraten. Mit der neuen Fördergarantie will Stiebel Eltron Verbrauchern ihre Verunsicherung nehmen und sie ermutigen, private Sanierungsprojekte zügig voranzutreiben. Bild: Stiebel Eltron

 

IKZ: Dass der Staat den Wärmepumpen-Einbau in Bestandsgebäuden finanziell fördert, ist nicht neu. Dass aber ein Hersteller eine Fördergarantie ausspricht, ist ungewöhnlich. Nur: Warum sollte ein Kunde dieses Garantieversprechen überhaupt in Anspruch nehmen und nicht einfach warten, bis die KfW seinen Antrag bewilligt hat?
Burkhard Max: Zunächst einmal wollen wir Verbrauchern ihre Verunsicherung nehmen und sie ermutigen, ihre privaten Sanierungsprojekte zügig voranzutreiben. Dass das monatelange Ringen um das neue GEG und das Rätselraten um die künftige BEG-Förderung nicht hilfreich waren, ist ja hinlänglich bekannt. Auch unser aktueller Energie-Trendmonitor, eine repräsentative Erhebung, die ein Marktforschungsinstitut in unserem Auftrag durchgeführt hat, spricht hier leider eine deutliche Sprache: Sage und schreibe 67 Prozent der Verbraucher berichten, sie hätten das Vertrauen in die staatliche Förderung verloren. Ich verstehe vor diesem Hintergrund jeden, der hier auf Zeit gespielt und erst mal abgewartet hat. Jetzt aber sind die Förderbedingungen klar – und sie sind hochattraktiv. Wer auf die Wärmepumpe setzt, heizt zukunftssicher – und sollte deshalb schnellstmöglich loslegen. Unsere Fördergarantie hält ihm bei allen Eventualitäten den Rücken frei.
Aber, um Ihre Frage zu beantworten: Anträge sind nicht vor dem 27. Februar möglich – und dann muss der Antrag auch erst einmal bearbeitet und bewilligt werden. Da ein Ansturm auf die attraktive Förderung zu erwarten ist und dementsprechend viele Anträge eingehen werden, dürften die ersten Anträge realistischerweise kaum vor Mai oder Juni bewilligt sein.

IKZ: Hand aufs Herz: Ist das wirklich so kritisch, wenn es bis zum Mai oder Juni dauert?
Burkhard Max: Zu einem Problem könnten die Handwerkskapazitäten werden. Die Lage des Handwerks hat sich kaum gebessert. Hier fehlen nach wie vor Fachkräfte, auch wenn das Fachhandwerk in den vergangenen Jahren einen erstklassigen Job gemacht hat. Sobald der Markt wieder anzieht – und damit ist zu rechnen –, wird man voraussichtlich wieder monatelang auf Termine warten müssen. Bei einem Systemwechsel von einem fossilen Brenner hin zu einer Wärmepumpe dauert die Installation etwa doppelt so lange wie beim 1-zu-1-Tausch eines Wärmeerzeugers, und das lässt sich auch kaum ändern. Es empfiehlt sich daher, die aktuelle Abkühlungsphase zu nutzen und sein Projekt so schnell wie möglich voranzutreiben. Denn wer weiter mit fossilen Brennstoffen heizt, wird bald wieder in Bedrängnis geraten: Der CO2-Preis steigt, und aktuell wollen beispielsweise die USA ihre Flüssigerdgas-Lieferungen zurückfahren.


IKZ: Wie beurteilen Sie die neue Wärmepumpen-Förderung grundsätzlich? Manch einer kritisiert ja, dass vor lauter Bürokratie schon wieder vieles nicht klar sei.
Burkhard Max: Tatsächlich halten, auch das hat die von uns beauftragte Erhebung ergeben, rund 70 Prozent der Bundesbürger die Förderung für nicht transparent genug. Ich persönlich finde eigentlich, dass die Förderkulisse sogar an Klarheit gewonnen hat. Man muss sie aber vielleicht ein wenig besser nach Themen sortieren. Zunächst einmal gilt ja: Bei jeder Wärmepumpe, die im Zuge einer Heizungssanierung eingebaut wird, übernimmt der Staat – vertreten durch die KfW – grundsätzlich 30 Prozent der Kosten. Das ist die Basisförderung, und dieser Punkt ist klar und eindeutig. Dann hat der Gesetzgeber ein paar technische Aspekte berücksichtigt: Dienen Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle oder wird im Kältemittelkreislauf des Wärmepumpensystems ein natürliches Kältemittel wie Propan eingesetzt, gibt es einen kleinen Effizienzbonus von 5 Prozent obendrauf. Allein mit der Wärmepumpe lässt sich also maximal ein Fördersatz von 35 Prozent generieren.

IKZ: Das ist aber bekanntlich noch nicht alles: Hinzu kommen ein einkommensabhängiger Bonus und ein Klimageschwindigkeits-Bonus. Wie schätzen Sie diese Punkte ein?
Burkhard Max: Hier kommen die finanziellen und klimaschutztechnischen Randbedingungen der Sanierung zum Tragen – zwei meines Erachtens äußerst wichtige Aspekte, die der Gesetzgeber zum Glück nicht vernachlässigt hat. Generell soll die Heizungssanierung niemanden finanziell überfordern, und das ist auch nur zu begrüßen. So sollen beispielsweise Rentner oder auch Erbeigentümer mit mäßigem Einkommen nicht in die Gefahr geraten, infolge der strengeren Sanierungsvorschriften des GEG in Schieflage zu geraten. Ist das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen nicht höher als 40000 Euro, wird deshalb ein einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent ausgeschüttet. Und dann belohnt der Staat – meiner Meinung nach völlig zu Recht – den Beitrag zum Klimaschutz, der durch den vorzeitigen Austausch einer klimaschädlichen Heizung geleistet wird. Ersetzt die Wärmepumpe also eine funktionstüchtige Biomasse- und Gasheizung, die älter als 20 Jahre ist, oder wird sie als Ersatz für eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung eingebaut – dann gibt es als sogenannten Klimageschwindigkeits-Bonus noch einmal 20 Prozent obendrauf.

IKZ: Nun gibt es aber noch diese spontan reichlich irritierende Deckelung bei Fördersatz und förderfähigen Kosten. Wird da die Klarheit nicht wieder ins ihr Gegenteil verkehrt?
Burkhard Max: Mit dieser Deckelung will der Gesetzgeber natürlich die Kosten im Zaum halten. Das ist auch legitim und vernünftig, da auch die sinnvollste Förderung eine Zusatzbelastung des ohnehin strapazierten Staatshaushaltes bedeutet. Addiert man alle theoretisch möglichen Boni, müsste der Staat im ungünstigsten Fall insgesamt 85 Prozent der Kosten übernehmen. Das wurde offenkundig als zu hoch angesehen, sodass sich die Politik letztlich auf einen – für die Verbraucher allerdings noch immer sehr komfortablen – Höchstfördersatz von 70 Prozent verständigt hat. Zudem hat der Gesetzgeber die förderfähigen Kosten auf maximal 30000 Euro beschränkt, wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt. Was über diese Summe hinausgeht, ist nicht förderfähig. Würde ein Heizungstausch also mit 35000 Euro zu Buche schlagen, könnten im Hinblick auf die Förderung nur 30000 Euro berücksichtigt werden. Die restlichen 5000 Euro müsste der Sanierende zu 100 Prozent alleine tragen.  

IKZ: Wie kann ein Interessent oder ein Fachbetrieb, der seinen Kunden vor Ort beraten möchten, auf dem schnellsten Wege zuverlässig ermitteln, welcher Förderanspruch besteht?
Burkhard Max: Ob das eigene Sanierungsvorhaben förderfähig ist und wie hoch die Förderung ausfällt, lässt sich in wenigen Minuten ganz bequem online ermitteln. Der Interessent muss dazu nur im Wärmepumpen-Navigator auf unserer Homepage den „Fördercheck“ ausfüllen und hierfür beispielsweise ein paar Angaben zum Gebäude, zum bisherigen Heizungstyp und zur geplanten neuen Haustechnik machen. Der Navigator ermittelt dann automatisch anhand der gesetzlichen Vorgaben, ob und in welchem Umfang das Projekt förderfähig ist, schlägt eine Wärmepumpen-Systemlösung vor und benennt die voraussichtlichen Kosten und die Fördersumme.

IKZ: Und wie kommt der Verbraucher dann an die Stiebel Eltron-Fördergarantie?
Burkhard Max: Wurde das Vorhaben im Navigator grundsätzlich positiv geprüft, kann der Interessent direkt online unter Angabe seiner persönlichen Daten die Fördergarantie beantragen. Bei dieser Gelegenheit können auch gleich – sofern schon vorhanden – bestehende Dokumente zum geplanten Vorhaben mit hochgeladen werden. Nach positiver Detailprüfung erhält der Kunde dann per Mail die individuelle Stiebel Eltron-Fördergarantie und später noch eine offizielle Urkunde dazu. Die Wärmepumpen-Förderung ist damit bereits gesichert.

IKZ: Wenn der Kunde die Bestätigung seiner Fördergarantie in der Hand hält – wie geht er dann weiter vor?
Burkhard Max: Er muss nicht warten, bis die bürokratischen Mühlen ihr Werk verrichtet haben, sondern kann den Fachhandwerker sofort mit der Umsetzung beauftragen. Genau das ist ja der Sinn der Fördergarantie. Und bei den notwendigen Einzelschritten helfen wir natürlich auch: Wir nennen unserem Kunden – sofern sie nicht bereits über einen Fachhandwerker verfügen – gerne einen Stiebel Eltron-Fachpartner in seiner Nähe und unterstützen mit unserem kostenlosen Förderservice bei der Antragstellung. Und mit unserer Toolbox geben wir dem Fachhandwerker darüber hinaus das bestmögliche Geleit bei der technischen Planung und Ausgestaltung.

 


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