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Steuervorauszahlungen – Abzugsfähigkeit auch für Zeiträume nach dem Tod

Einkommensteuervorauszahlungen sind auch für ein Kalendervierteljahr, das erst nach dem Tod des Erblassers beginnt, von Erben als sogenannte Nachlassverbindlichkeiten steuerlich abzugsfähig.

 

Denn zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten gehören nicht nur die rechtlich entstandenen, sondern auch diejenigen Steuerschulden des Erblassers, die dieser durch Verwirklichung von Steuertatbeständen begründet hat. Die Einkommensteuer des Erblassers entsteht erst mit Ablauf des Todesjahres und ist unzweifelhaft abzugsfähig. Für Vorauszahlungen schließlich kann nichts anderes gelten als für Abschlusszahlungen (Quelle: Finanzgericht Münster, Az.: 3 K 1641/17 Erb; Revision zugelassen).

 


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