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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Künftig darf der Netzbetreiber den Strombezug von Wärmepumpen oder E-Ladesäulen „dimmen“ – große Einschränkungen sind nicht zu erwarten

Für größere Wärmepumpen, zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern, gibt es Ausnahmeregelungen. Diese sehen vor, dass bei Wärmepumpen mit einer elektrischen Anschlussleistung von mehr als 11 kW 40 % der Anschlussleistung als zulässiger Leistungsbezug festgelegt werden. (ArGe Medien im ZVEH)

 

Auf der niedrigsten Spannungsebene, dem sogenannten Verteilnetz, sind die deutschen Stromnetze bislang nicht so ausgebaut, dass ein beschleunigter Zubau von größeren Verbrauchern in jedem Netzgebiet gleichermaßen ermöglicht werden kann. Erklärte Zielsetzung der Bundesregierung ist es aber, die Elektrifizierung der Sektoren Wärme und Mobilität trotz des naturgemäß langsamen Netzausbaus nicht zu verzögern...

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