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Stellungnahme zur Neufassung der F-Gase-Verordnung

Der aktuell vorliegende Fahrplan zur Reduzierung der HFKW-Mengen in Kältemitteln solle beibehalten werden, fordern die Branchenverbände. Bild: Kampmann

 

Bietigheim-Bissingen, Bonn. Zum Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung der F-Gase-Verordnung haben die drei Branchenverbände BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung, FGK – Fachverband Gebäude-Klima sowie RLT-Herstellerverband – Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte im Rahmen der Verbändeanhörung eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. Diese wurde an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz übermittelt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Kenntnis gegeben.

Nach eigenen Angaben begrüßen die Verbände viele Aspekte des Vorschlags der EU-Kommission, in denen die Anforderungen an Dichtheitsprüfungen, Eindämmung, Berichterstattungen, Zertifizierung und Schulung erweitert werden sollen. Sie wenden sich jedoch gegen den Vorschlag, das Phase-Down-Szenario, also die schrittweise Reduzierung der in der EU verwendeten Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) zu beschleunigen und statt bis 2030 schon im Jahr 2027 bei 79 % zu sein. Auch Wärmepumpen seien auf HFKW als Kältemittel angewiesen. Ein Ausstieg bereits im Jahr 2027 würde die umfassende Einführung von Wärmepumpen in den kommenden Jahren ernsthaft gefährden. Allein der HFKW-Bedarf für die Wartung bestehender Geräte würde ab 2027 die dann verfügbare, reduzierte Quote überschreiten, so die Argumentation. Neuanlagen wiederum dürften ab diesem Jahr nur noch Kältemittel mit einem sehr geringen Treibhausgaseffekt verwenden, was vermutlich weder hinsichtlich der Geräteentwicklung zu schaffen sei, noch der dafür erforderlichen Schulung von Installateuren und Technikern im Umgang mit den Stoffen, die ja zum Teil brennbar seien.

Der aktuell vorgesehene Fahrplan zur Reduzierung bis mindestens 2030 solle beibehalten werden. Zudem solle nicht allein der direkte Einfluss des Treibhausgases im – laut den Verbänden „unwahrscheinlichen“ – Fall eines Austritts in den Fokus genommen werden, sondern der TEWI-Faktor, der die gesamten Emissionen über den Lebenszyklus der Anlage hinweg berücksichtigt.

Die gemeinsame Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

 


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