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Sonnenschutz 2022: Welche Maßnahmen Arbeitgeber und Beschäftigte bei hoher UV-Strahlung treffen sollten

Bild: iStock

 

Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung gehört seit Jahren zu den häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten auf dem Bau. Dies teilt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) noch im Mai dieses Jahres mit. Um ihre Mitarbeiter vor den gesundheitlichen Folgen zu schützen, haben Betriebe einige Pflichten. Welche das sind und welche Maßnahmen zum Sonnenschutz sie konkret ergreifen sollten, um das Risiko durch UV-Strahlung zu senken, erläutert Matthias Schenk von der Nürnberger Versicherung. 

 

Arbeitgeber ist in der Pflicht

Obschon eine Vielzahl der Beschäftigten wissen, welche Auswirkungen ein Übermaß an ultravioletten Strahlen auf die Haut haben kann, wird ein Sonnenschutz auf der Baustelle oft vernachlässigt. Die Folgen: Sonnenbrand, Hitzschlag, Sonnenstich und Augenprobleme, etwa in Form einer Bindehautentzündung, sowie ein erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Übrigens: Auch ohne Sonnenbrand schädigt UV-Strahlung die Zellen, was später zu Hautkrebs führen kann.

Zu den Pflichten von Arbeitgebern gehört es auch, die Mitarbeiter vor Hitze und den gesundheitlichen Folgen zu schützen. Dies ergibt sich unter anderem aus der allgemeinen Fürsorgepflicht. „Laut § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) müssen Betriebe die Arbeitsstätte so gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird“, erläutert ­Matthias Schenk. „Darüber hinaus sind sie laut § 3 ArbSchG dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zu ergreifen.“ Welche UV-Schutzmaßnahmen konkret geeignet sind, ist individuell unterschiedlich.

„Oberste Priorität für Arbeitgeber sollte es sein“, empfiehlt der Experte, „die Arbeiten, die Mitarbeiter im Freien bei direkter Sonnenstrahlung und damit bei UV-Belastung ausführen, so gut es geht zu reduzieren.“ Das heißt: Ist kein oder kaum natürlicher Schatten vorhanden, sollten Sonnenschirme, Sonnensegel oder Überdachungen für Schattenplätze sorgen. Auch für die Pausen ist es wichtig, schattige Aufenthaltsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. 

 

Organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen

Aber auch Änderungen beim Betriebsablauf und Organisation auf Baustellen tragen dazu bei, Beschäftigte vor den gesundheitlichen Gefahren im Sommer zu schützen. So können Arbeitszeiten im Freien in der Zeit zwischen 11 und 15 reduziert oder gänzlich auf andere Zeiten gelegt werden. Der Experte ­Matthias Schenk rät darüber hinaus, ausreichend Getränke zur Verfügung zu stellen, am besten Wasser oder Fruchtschorlen. Arbeitgeber sollten ihre Belegschaft außerdem regelmäßig auf die Gefahren hinweisen und über die Schutzmaßnahmen informieren.

„Grundsätzlich“, so sagt es der Experte, haben technische und organisatorische Maßnahmen immer Vorrang gegenüber Schutzmaßnahmen für einzelne Personen.“ Als Ergänzung seien letztere aber ebenfalls wichtig, um das Risiko für Hautkrebs zu minimieren. Dazu gehört unter anderem Kleidung mit langen Ärmeln und Beinen aus einem luftdurchlässigen Stoff wie Baumwolle oder leichtem Leinen. Gegen die gesundheitsschädlichen UV-Strahlen helfen darüber hinaus Helme mit Nackenschutz, UV-Schutzbrillen sowie Sonnenschutzmittel mit mindestens Lichtschutzfaktor 30. Die BG BAU unterstützt Arbeitnehmer bei der Anschaffung von Funktionskleidung durch Arbeitsschutzprämien.

 


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