Sondernutzungsrecht – Wirtschaftliches Eigentum sieht anders aus
Ein Sondernutzungsrecht ist das durch Vereinbarung begründete eigentumsähnliche Recht eines Wohnungs- oder Teileigentümers. Das kann beispielsweise ein kleiner Gartenstreifen vor der Terrasse sein. Die Betonung liegt auf „eigentumsähnlich“.
Denn der Sondernutzungsberechtigte hat über seinen Miteigentumsanteil hinaus in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Gemeinschaftseigentum. Er ist damit weder wie ein zivilrechtlicher Eigentümer zur umfassenden Nutzung des im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstücks berechtigt noch stehen ihm für die Nutzungsdauer des Grundstücks Substanz und Ertrag zu (Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 67/15).