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So optimieren Sie Ihre Kfz-Versicherungsverträge - Wissenswertes und viele Tipps rund um die Absicherung des betrieblichen Fuhrparks

Wer die Wahl hat, hat die Qual: In Deutschland bieten 60 Versicherungsgesellschaften Transport- und Lieferwagenversicherungen an – und das mit über 5000 Tarifen. Da fällt eine Entscheidung nicht leicht. Kleingedrucktes, oft seitenlang, muss genau geprüft und verglichen werden. Das kostet sehr viel Zeit und ein Vergleich ist trotzdem kaum möglich. Damit Sie im Bilde sind und nicht am falschen Ende sparen, haben wir wesentliche Informationen für Sie zusammengestellt.

Schlechte Sicht bei den eigenen Versicherungen? Ein Vergleich der Konditionen und Jahresbeiträge schafft Klarheit. Dies übernehmen unabhängige Versicherungsmakler. Bild: knipseline/pixelio.de

Meist lohnt der Vergleich von Kfz-/Transporter-Versicherungen. Sie können mehrere 100 Euro im Jahr sparen. Bild: Thorben Wengert/pixelio.de

 

Für den Tarifvergleich ist zunächst entscheidend, ob Sie Ihren Transporter als Lkw oder Pkw anmelden müssen oder können. Je nach Modell besteht eventuell eine Wahlmöglichkeit. Oder Sie achten gleich beim Kauf auf die Modelle in der gewünschten Zulassungsklasse. Denn in den letzten Jahren wurden Kastenwagen zunehmend auch im Privatbereich nachgefragt, weshalb sich die Hersteller in Ausstattung und Komfort an herkömmlichen Pkws orientierten. So werden heute häufig zweierlei Modelle desselben Wagentyps angeboten. Ein Modell mit Seitenfenstern und eines ohne. Meist ist nur die fensterlose Lieferwagenvariante als Lkw-Zulassung in Deutschland möglich.
Grundsätzlich gilt: Die Versicherungstarife sind für Pkws günstiger als für Lkws. Jedoch verlangt der Fiskus für Pkws höhere Kfz-Steuern als für Lkws. Ermitteln Sie die jeweiligen Gesamtkosten für Versicherungsprämien und Steuern und vergleichen Sie. Bedenken Sie aber auch die Nachteile einer Lkw-Zulassung wie Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrverbot am Sonntag für Transporter mit Anhänger.  
Aber, ob Sie Ihren Transporter als Pkw oder Lkw versichern, ob Sie ihn geschäftlich oder auch privat nutzen: Ein Vergleich verschiedener Anbieter von Policen zahlt sich auf jeden Fall aus. „Bei gleichen Leistungen gibt es je nach Versicherungsgesellschaft zurzeit Differenzen von bis zu 300 Euro je Monatsprämie“, sagt Frank Schirmer, unabhängiger Versicherungsmakler und Geschäftsführer der Schirmer Assekuranz Makler GmbH in Essen. Angesichts dieser Sparmöglichkeiten scheint es lohnenswert, Zeit in Tarifvergleiche zu inves­tieren und Online-Recherchen durchzuführen oder einen Versicherungsmakler zu Rate zu ziehen. Zu Lasten wichtiger Versicherungsleistungen, wie der Höhe der Deckungssumme und dem Verzicht auf Einrede bei grober Fahrlässigkeit, sollte jedoch nicht gespart werden.

Kfz-Haftpflicht ist ein Muss

Wer sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, ist gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Versicherung tritt für die Geschädigten ein. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt nach dem neuen Pflichtversicherungsgesetz 7,5 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sachschäden. Bedenken Sie, dass eventuell lebenslange Renten gezahlt werden müssen. So können im Laufe der Zeit sehr hohe Beträge entstehen. Empfehlenswert ist daher eine Deckungssumme von mindestens 100 Mio. Euro pauschal.

Schäden am eigenen Fahrzeug

Teil- und Vollkasko sind freiwillige Zusatzversicherungen zur Haftpflicht und ersetzen Schäden am eigenen Fahrzeug. Über den Abschluss ist je nach Wert des eigenen Transporters zu entscheiden. Denn vergütet wird nur der Zeitwert des Autos, weshalb sich die Prämien bei älteren Fahrzeugen meist nicht mehr lohnen. Eine Grundregel, die im Einzelfall zu überprüfen ist, lautet: Eine Teilkasko lohnt sich, wenn das Fahrzeug jünger als acht Jahre ist, eine Vollkasko bei einem Alter von drei bis fünf Jahren.
In der Teilkaskoversicherung sind Beschädigungen, Zerstörung und Verlust des Fahrzeuges sowie seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Fahrzeugteile versichert. So tritt sie beispielsweise bei Brand, Explosion, Diebstahl, Unwetter wie Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung, Zusammenstößen mit Haarwild, Glasbruch, Marderbissen oder Kurzschlussschäden an der Verkabelung ein. Die Vollkaskoversicherung umfasst darüber hinaus Fahrzeugschäden bei selbst verschuldeten Unfällen, bei Fahrerflucht des Unfallgegners sowie mutwilliger Beschädigung durch Fremde.
In jedem Fall gibt es regelmäßig Lockangebote für Versicherungswechsler, die Sie in Eigenregie erfragen sollten. Denn Sie können sich nicht darauf verlassen, dass ein Versicherungsvertreter Sie gleich darüber informiert. Sie können auch individuell verhandeln, wie Schirmer aus Erfahrung weiß. Entscheidend für die Höhe der Prämie in Haftpflicht und Vollkasko sei unter anderem, ob Schadensfreiheitsrabatte aus Vorverträgen vorhanden sind, die in den neuen Versicherungsvertrag eingebracht werden können. „Gibt es diese nicht, könnten Sondereinstufungen mit den Kfz-Versicherern abgesprochen werden“, sagt Schirmer. Bei Firmen, die sich neu gründen, seien solche Sondereinstufungen leichter zu erreichen, sofern die Fahrzeuge nicht zum gewerblichen Güterkraftverkehr verwendet würden.
Einige Versicherungsgesellschaften haben sich auch auf bestimmte Branchen spezialisiert und geben hier Sonderrabatte. Und: In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Daher kann die Prämie der Teilkasko höher sein als die der Vollkasko, wenn Sie in eine sehr niedrige Schadensklasse eingestuft sind. Fragen Sie in diesem Fall beide Tarife an und vergleichen Sie.
Vereinbaren Sie außerdem eine Selbstbeteiligung, um den Beitrag zu senken. Der Bund der Versicherten empfiehlt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko und 300 bis 500 Euro in der Vollkaskoversicherung.

Spezialfall Leasing

Für geleaste Fahrzeuge ist eine sogenannte GAP-Deckung empfehlenswert. Das Wort gap kommt aus dem Englischen und bedeutet Lücke. Die GAP-Deckung gleicht bei Totalschaden oder Diebstahl die finanzielle Lücke aus, die entsteht, wenn Leistungen aus der Voll- bzw. Teilkasko oder der gegnerischen Haftpflicht den von der Leasinggesellschaft geforderten Ablösewert des Fahrzeuges nicht erreicht. Denn die Versicherungen gleichen in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert aus, nicht jedoch den kalkulatorische Buchwert, den der Leasinggeber festlegt. Der vertraglich festgelegte, kalkulatorische Buchwert ist meist um einiges höher als der Wiederbeschaffungswert. Die Differenz kann bei einem Transporter leicht mehrere eintausend Euro ausmachen. Bei einigen wenigen Kaskoversicherungen ist die GAP-Deckung bereits eingeschlossen, bei anderen kann sie zusätzlich bei höherer Prämie hinzugebucht werden. Auch die Leasinggeber bieten diese häufig an.

Was noch empfehlenswert ist

Werden teures Werkzeug und hochwertige Materialien im Auto transportiert, ist es ratsam, eine sogenannte Werkverkehrspolice abzuschließen. Diese versichert bei einem Unfall oder Diebstahl die Ladung. „Bewegliche Teile werden nicht von den Kfz-Versicherungen ersetzt, denn diese ersetzen nur das Fahrzeug und die fest eingebauten Teile“, verdeutlicht Schirmer.
Der Versicherungsmakler empfiehlt außerdem, die Versicherungsgesellschaft auf Sonderausstattungen hinzuweisen. Unter Umständen müssten Sonderlackierungen, Firmen- und Werbeaufschriften, Hebebühnen oder andere Einrichtungen und Umbauten an Fahrzeugen, die nach Werksauslieferung den Wert des Fahrzeugs vergrößert haben, mitversichert werden.

Im Dutzend billiger

Verfügen Handwerksbetriebe über mehrere Firmenfahrzeuge, kann mit einem Rahmenvertrag der gesamte Fuhrpark erfasst werden. Der Vorteil so einer Flottenversicherung liegt darin, dass sie in der Regel preisgünstiger ist als die Summe der einzelnen Policen. Die Versicherer geben damit ihre Kostenersparnisse im Verwaltungsaufwand weiter.
Dennoch sollten Sie die Angebote prüfen. Denn wer sehr günstige Einzelverträge hat, kann im Einzelfall trotzdem besser davonkommen. Voraussetzung, um überhaupt eine Flottenversicherung abschließen zu können, ist die Anzahl der Fahrzeuge. Hier gibt es wesentliche Unterschiede: Während das bei manchen Anbietern bereits bei wenigen Autos möglich ist, verlangen andere eine Mindestanzahl von 25.
Beachten Sie auch die Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen, sowohl bei Abschluss der Versicherung als auch nach einem Unfall. Oftmals stehen Sie sich hinsichtlich der Einstufung in die Schadensklassen bei einer Flottenversicherung besser als bei Einzelabschlüssen. Die Toleranzgrenzen nach einem Unfall sind aber von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich.

Darauf kann verzichtet werden

Der Bund der Versicherten hält eine zusätzliche Insassenversicherung für unnötig. Versichert sind dabei Personen, die bei einem Unfall mit im Fahrzeug sitzen und verletzt oder getötet werden. Diese Versicherung sei deshalb überflüssig, weil berechtigte Ansprüche bereits durch die Kfz-Haftpflichtversicherung erfüllt würden. Hätte der Unfallgegner Schuld, trete ohnehin dessen Versicherung für den Schaden der Insassen ein.


Versicherungstarife lassen sich hier vergleichen

www.autoversicherung-tarife.de
www.toptarif.de
www.transparo.de
www.finanzshop24.de
www.lieferwagen-versicherung.de
www.gutguenstigversichert.de


Kriterien, die die Versicherungsprämie beeinflussen

Fahrzeugtyp und -art
Leistung (kW/PS)
Zulässiges Gesamtgewicht (nur bei Lkws)
Aufbauart (nur bei Lkws, z. B. geschlossener/offener Kasten, sonstiger Aufbau)
Beitragssatz nach Anzahl der schadensfreien Jahre (Schadenfreiheitsklasse)
Jährliche Fahrleistung (gilt meist nicht für Lkws, je nach Anbieter)
Nächtlicher Abstellort (gilt meist nicht für Lkws, je nach Anbieter)
Nutzerkreis (wer und wie alt; nur bei Pkws)


Tipp: Versicherungswechsel

Haben Sie eine günstigere Versicherung gefunden und möchten Ihren bestehenden Vertrag kündigen? Dann muss diese einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eingegangen sein. Da das Versicherungsjahr in der Regel mit dem Kalenderjahr identisch ist, heißt das: bis zum 30. November. Schicken Sie das Schreiben deshalb rechtzeitig ab, am besten per Einschreiben. Wenn Sie die Frist verpasst haben, können Sie nur kündigen, wenn die Versicherung die Prämie erhöht, ohne die Leistungen zu verbessern oder Sie Ihr Fahrzeug verkaufen. Ihr neu erworbenes Fahrzeug können Sie dann bei der Versicherung Ihrer Wahl anmelden.


Hier finden Sie unabhängige Versicherungsberater
und -makler in Ihrer Nähe

www.bvvb.de, Bundesverband der Versicherungsberater e.V.
www.auv.de, Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Versicherungsmakler e.V.


Kfz-Steuern berechnen

www.kfz-steuer.de
www.steuertipps.de


Autorin: Angela Kanders, freie Journalistin

 


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