Sicherheit schaffen – Strafen verhindern
Der richtige Umgang mit Brandabschottungen
Wer sich mit vorbeugendem baulichen Brandschutz beschäftigt, stellt schnell fest: Eine Vielzahl an nationalen und europäischen Bestimmungen regelt den Einbau von Abschottungen. Hier ist Vorsicht geboten. Denn eine Missachtung oder ein unsachgemäßer Einbau, durch falsche Interpretation der Vorgaben, kann schnell zu einem Mangel führen. Je nach Situation sind erhebliche Kosten oder sogar Strafen die Folge. Daher ist es ratsam, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Nur dann bewegt man sich gesetzlich auf der sicheren Seite.
Welche Werkstoffe darf die Brandabschottung enthalten? Nach welchen Normen und Gesetzen muss ich mich richten? Ist das Schott kennzeichnungspflichtig? – Jeder, der sich mit der sachgemäßen Planung und Installation von Abschottungssystemen auseinandersetzt, findet sich recht schnell im Gesetzes-Dschungel wieder. Sowohl nationale als auch europäische Normen und Gesetze spielen eine Rolle. Denn falsch installierte Brandabschottungen können erhebliche Folgen für Planer, Bauherren und Ausführende haben. Das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland legt in Paragraph 319 zum Thema Baugefährdung fest: „Wer bei der Planung, Leitung und Ausführung eines Baus […] gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“. Dabei muss der Brandfall noch nicht einmal eintreten. Eine Strafe kann auch denjenigen treffen, der in „Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk“ einbaut oder ändert und dabei gegen diese Regeln verstößt. Wer fahrlässig handelt, muss mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe rechnen.
Kombi-Schott richtig installieren
Die Basis und Anleitung für eine zulassungskonforme Installation von Brandabschottungen bilden nach deutschem Gesetz immer abZ, abP und ZiE. Die Muster-Bauverordnung (MBO) legt einen zentralen Unterschied zwischen abZ und abP fest: Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis gilt für nicht geregelte Bauprodukte, für die es allgemein anerkannte Prüfverfahren gibt. Diese führen Materialprüfanstalten durch. Sie stellen auch die abP aus. Eine abZ stellt immer das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) aus. Sie gilt für alle nicht geregelten Bauprodukte. Grundsätzlich haben einzelne Bauprodukte wie etwa eine Brandschutz-Mineralwollschale oder eine einzelne Rohrdurchführung ein Prüfzeugnis. Sind mehrere Produkte etwa in einem Kombischott verbaut, gibt es häufig keine allgemein anerkannten Regeln der Technik und es verlangt nach strengeren Prüfungen. Zudem ist eine Zulassung immer dann erforderlich, wenn der Grad an Brandlasten oder der Aufwand der Überprüfungen ein gewisses Maß überschreitet. Bei Abweichungen von beidem benötigt das Brandschutzprodukt eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE). Diese erteilt immer die zuständige oberste Baubehörde.
In der Praxis könnte dies wie folgt aussehen. In einem Mehrfamilienhaus bzw. einer Wohnanlage ist die Installation einer Brandabschottung erforderlich. Durch den Schacht verlaufen mehrere Heizungsleitungen und eine Entwässerungsleitung. Zudem nutzt auch der Elektroinstallateur den Schacht und zieht drei Kabel hindurch. Es folgen die Fragen: Welches Gewerk war zuerst da? Ist überhaupt ein Kombischott geplant oder handelte es sich ursprünglich um Einzeldurchführungen? Eine genaue Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten hilft immer bei der Wahl der richtigen Abschottungslösung. Es empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen und die Klärung aller relevanten Fragen, z. B. mithilfe einer Checkliste.
Nach dem Studieren aller Einbaukriterien sowie den Vorgaben im Verwendbarkeitsnachweis lässt sich erst abschließend beurteilen, ob das jeweilige Brandschutzprodukt die richtige Wahl ist. In diesem Fall könnte die Wahl auf das Mörtelschott „PYRO-SAFE Novasit Combi 90“ fallen. Dieses Kombischott verfügt über eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Sie legt fest: Die Heizungsleitungen, nichtbrennbar, können z. B. eine Mineralwollschale erhalten. Bei der Entwässerungsleitung handelt es sich um ein brennbares Rohr, hier kommt eine Brandschutzmanschette zum Einsatz. Zu beachten ist: Bei einem Deckenschott würde die Entwässerungsleitung nur eine Brandschutzmanschette von unten erhalten, nicht zwei von beiden Seiten.
Die Zulassung enthält alle Rahmenbedingungen und Informationen: Ob Kabel eine zusätzliche Beschichtung erhalten müssen oder nicht, welche Abstandsregelungen gelten, welche Nachbelegungsmöglichkeiten es gibt oder Vorgaben für die Halterungen der Rohrleitung. Im Fall dieses Kombi-Schotts sind laut abZ Kabelbündel mit einem Durchmesser bis maximal 10 cm erlaubt. Das Hartschott wird anschließend mit Brandschutzmörtel aufgefüllt, für eine mögliche Nachbelegung kommen Brandschutzkeile infrage. Wichtig: Sobald der Installateur unterschiedliche Produkte, die nicht in der abZ aufgeführt sind, kombiniert, verliert das Schott seine Zulassung und der Monteur kann haftbar gemacht werden.
Verarbeiter in der Pflicht
Laut deutscher Gesetzgebung besteht eine Brandabschottung nach einem zugelassenen (abZ) oder geprüften (abP) System nicht nur aus dem eigentlichen Brandschott. Es gilt zudem je nach Verwendbarkeitsnachweis eine Kennzeichnungs- und Dokumentationspflicht. Die Übereinstimmungserklärung dokumentiert und bestätigt, dass das erstellte Schott mit der abZ übereinstimmt. Sie ist vom Ersteller der Brandabschottung auszufüllen, zu unterzeichnen und den Bauunterlagen beizufügen. Dies betrifft auch die Kennzeichnungspflicht, denn auch das Kennzeichnungsschild ist vom Ersteller auszufüllen und neben dem Brandschott anzubringen. Auch hier gilt: Obwohl dies nicht Inhalt einer ETB ist, gelten die landespezifischen Bestimmungen und somit auch die Kennzeichnungspflicht. Für das im Beispiel genannte Mörtelschott wäre gemäß abZ eine Übereinstimmungserklärung ebenso erforderlich wie ein Kennzeichnungsschild. Wer kein Schild anbringt, handelt gegen gesetzliche Bestimmungen. Besonders problematisch wird das Fehlen der Kennzeichnung im Falle einer Nachbelegung: Das ganze Schott muss dann ausgeräumt und neu aufgebaut werden, da der Ausführende nicht weiß, welches System verbaut wurde und welche Abstandsregelungen und Maße einzuhalten sind. Das Kennzeichnungsschild am Schott muss folgende Daten verbindlich dokumentieren:
- Name des Herstellers der Abschottung,
- Genaue Bezeichnung der Abschottung (des Systems),
- Zulassungsnummer und Herstellungsjahr.
Zusätzlich ist es empfehlenswert, auch folgende Inhalte auf dem Schild zu vermerken:
- Unterscheidung nach Feuerwiderstandsdauer F30/F60/F90 (wird in einigen Zulassungen auch gefordert)
- sowie die Schottnummer.
Bilder: Müpro GmbH
Download-Tipp: Checkliste zur Brandabschottung
Die Müpro-Checkliste soll Installateuren anhand von zielgerichteten Fragen bei der Auswahl von zulassungskonformen Abschottungslösungen helfen. „Dies verringert den Zeitaufwand und die Fehlerquote“, so das Unternehmen. Die Checkliste ist zum kostenfreien Download unter www.muepro.de/brandschutz abrufbar.