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Sicherheit am Arbeitsplatz

Persönliche Schutzausrüstung richtig auswählen

Modisches Aussehen und Sicherheit müssen sich nicht ausschließen, wie das Modell „Wildblue“ von Lemaitre beweist. Bild: Lemaitre

Bei vielen Arbeiten auf der Baustelle sind Kopf und Augen vor Verletzungen zu schützen. Bilder: DBL

Die Schaumbeschichtung aus Nitril bedeutet bei diesem Handschuh („evertouch“ von Engel­bert Strauss) eine „gute Griffsicherheit bei allen Arbeitsbedingungen“. Die häufig beanspruchten Stellen zwischen Daumen und Zeigefinger sind zusätzlich verstärkt.Bild: Engelbert Strauss

 

Bei vielen Arbeiten sind die Beschäftigten im Branchenbereich Sanitär, Heizung und Klima Unfall- oder Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Um alle technischen, organisatorischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen richtig festlegen zu können, sind diese Gefährdungen zu ermitteln und zu bewerten.

Der Unternehmer ist verpflichtet, eine Gefährdungsermittlung und -beurteilung durchzuführen. Dazu muss er den Arbeits­platz und jede einzelne Tätigkeit mit Blick auf chemische, mechanische und biologische Einwirkungen auf den Körper vorausschauend betrachten. Hierbei sind auch Gefährdungen, die von benachbarten Arbeitsplätzen ausgehen, zu berücksichtigen.

Technische und organisatorische Maßnahmen
Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen ist das STOP-Prinzip einzuhalten. Das „S“ steht für Substitution und daher sollen zunächst Arbeitsverfahren oder gefährliche Stoffe ersetzt werden, wenn es sicherere Alternativen gibt. Den Vorrang vor der persönlichen Schutzausrüstung haben dann weiterhin die „T“ technischen und „O“ organisatorischen Schutzmaßnahmen. Sehr oft bleiben aber Restrisiken. In diesen Fällen hat der Unternehmer „P“ geeignete Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA) zu deren Minimierung zur Verfügung zu stellen.
Neben der Schutzwirkung einer PSA müssen auch die Gebrauchs- und Trageeigenschaften bekannt sein. Denn außer einer möglichst umfassend schützenden Wirkung sollen die PSA bei der Arbeit auch einsetzbar sein und dürfen keine Behinderung darstellen. Vor allem sollen dadurch keine neuen Gefahren entstehen. Wenn verschiedene PSA zusammen eingesetzt werden, müssen sie aufeinander abgestimmt sein und dürfen sich gegenseitig nicht negativ beeinflussen.

Arbeitgeber und Beschäftigte sind in der Pflicht
Grundlage für den Einsatz von PSA ist das Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV). Im Arbeitsschutzgesetz sind in § 3 die Grundpflichten der Arbeitgeber genannt: Sie müssen geeignete PSA – wie in den Gefährdungsbeurteilungen ermittelt – zur Verfügung stellen. Ebenso regelt das Arbeitsschutzgesetz in §15 die Pflichten der Beschäftigten, die die zur Verfügung gestellte PSA auch zu verwenden haben.

PSA müssen häufig kombiniert eingesetzt werden
Die PSA-BV gilt für die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch den Arbeitgeber sowie für deren Benutzung durch die Beschäftigten bei der Arbeit. In §3 findet sich auch der spezielle Hinweis für die Verwendung mehrerer PSA-Arten nebeneinander. Danach müssen die einzelnen Ausrüstungsteile auch zusammen verwendet werden können, ohne dass die Beschäftigten gesundheitlich beeinträchtigt werden.

Schutzhandschuhe
Schutzhandschuhe werden nach verschiedenen Normen auf mechanische und chemische Beständigkeit geprüft. Je nach Ergebnis der Prüfung werden Leistungsstufen für mechanische, physikalische und chemische Beständigkeit vergeben. Die erreichten Leistungsstufen sind in der Herstellerinformation sowie in einer Kennzeichnung angegeben (Bilder 1 bis 3).
Da diese Leistungsstufen unter Laborbedingungen ermittelt wurden, kann man sie oft nicht unmittelbar mit den Bedingungen an den Arbeitsplätzen vergleichen. Eine Leistungsstufe gibt auch keine Auskunft darüber, für welchen Arbeitsplatz ein Handschuh geeignet ist. Die Stufen helfen aber beim Vergleich der Produkte untereinander oder bei der Festlegung einer Mindestanforderung. Eine hohe Leis­tungsstufe bei der Abriebfestigkeit bedeutet, dass sich das Material weniger schnell abnutzt. Eine hohe Stufe bei chemischen Risiken bedeutet eine entsprechend lange Einsatzzeit.
Beim Festlegen der Anforderungen an die (Chemikalien-)Schutzhandschuhe muss mindestens bekannt sein, mit welchen gefährlichen Stoffen umgegangen wird, wie oft die Schutzhandschuhe gewechselt werden müssen und welche Größen für die Beschäftigten benötigt werden. Darüber hinaus sind die Anforderungen als mechanischer Schutz zu formulieren und es sollte bekannt sein, wie die Schutzhandschuhe eingesetzt werden. Das alles ist notwendig, damit Schutz, Tragekomfort und Fingerspitzengefühl in einem ausgewogenen Verhältnis stehen und die Beschäftigten die Schutzhandschuhe auch verwenden können.

Fußschutz
Der Fußschutz muss sowohl der mechanischen Belastung bei der Arbeit standhalten als auch mit entsprechenden Ausstattungen Schutz gegen das Eindringen spitzer Gegenstände oder das Einwirken von Gewicht auf den Fuß bieten. Für den typischen Baustellenbetrieb, und das betrifft ebenso den Branchenbereich SHK, bleibt nur Fußschutz nach dem Standard S3 oder S5. Ein solcher Schutz ist auch notwendig, weil der Arbeitsplatz häufig nur auf dem Weg über eine Baustelle zu erreichen ist. Heutzutage ist solcher Fußschutz manchmal gar nicht mehr als solcher zu erkennen, denn die Schuhe werden immer leichter und farbenfroher. Das führt aber auch dazu, dass die Tragebereitschaft bei den Beschäftigten zunimmt.

Gesichts-, Augen- und Atemschutz
PSA, die am Kopf getragen werden, haben viele Funktionen. Am Kopf hat der Mensch verschiedene Sinne, die es zu schützen gilt. Gefährliche Stoffe können über Mund, Nase, Schleimhäute und Augen in den Körper eindringen.
Häufig können oder müssen hier direkt miteinander kombinierte PSA-Arten verwendet werden. Wird eine Schutzbrille benötigt und gleichzeitig eine Atemschutzmaske, gibt es Probleme. Denn eine Kombination aus den Einzelteilen kann nicht wirklich zusammen funktionieren. Die Brille sitzt auf der Atemschutzmaske viel zu hoch und durch ein ständiges Herumrücken ist am Maskenkörper immer mit einer höheren Leckage zu rechnen.
Die einfachste Lösung ist es, eine Atemschutzmaske mit einem Gesichtsschirm zu kombinieren, weil sich diese beiden PSA-Arten nicht beeinträchtigen. Die Variante ist aber nur dann richtig, wenn für die Augen lediglich ein Schutz gegen Staub oder herumfliegende Teilchen nötig ist. Sind am Arbeitsplatz Gefahrstoffe in der Luft vorhanden, ist eine Vollmaske, die zusammen Atem-, Augen und Gesichtsschutz darstellt, die richtige Entscheidung. Wer bereits eine Brille oder Kontaktlinsen trägt, muss dies bei der Auswahl berücksichtigen. Zum einen können Atemschutzmasken mit korrigierten Gläsern ausgestattet werden. Zum anderen kann sich in staubigen Arbeitsbereichen unter den Kontaktlinsen der Staub ansammeln und die Augen reizen, sodass hier eine Vollmaske oder eine Haube sinnvoller ist als eine Überbrille.

Gehör- und Kopfschutz
Der Gehörschutz ist so auszuwählen, dass je nach Arbeitsbereich noch eine Kommunikation möglich ist. Der Kopfschutz ist darauf abzustimmen, denn mit Bügelgehörschützern lässt sich kein Helm tragen. Ein Helm nach EN 397 kann mit Kapselgehörschützern kombiniert werden, die am Helm angebracht sind oder auch mit Gehörschutzstöpseln.

Auch die „weichen Faktoren“ ­ermitteln
Nicht zuletzt müssen die sogenannten weichen Faktoren ermittelt werden, die die subjektiven körperlichen Eigenschaften der Menschen oder besondere Anforderungen an ihren Arbeitsplatz betreffen. Die weichen Faktoren betreffen einen Menschen individuell und sind schwer zu beziffern. Dieses hat aber Einfluss auf die Akzeptanz der PSA bei den Beschäftigten.
Jeder weiß, dass Schwitzen in PSA den Tragekomfort vermindert und oftmals zur Ablehnung durch die Träger führt. Wenn Beschäftigte eine Fehlsichtigkeit haben oder orthopädische Hilfsmittel benutzen müssen, ist das bei der Auswahl der PSA zu berücksichtigen. Ebenso gehören hierzu die Aufgaben, die die Beschäftigten ausführen müssen, wenn beispielsweise gutes Tastempfinden benötigt wird. All diese Faktoren sind von der persönlichen Einschätzung des Beschäftigten abhängig. Bei der Auswahl der Schutzausrüstung ist es deshalb besonders sinnvoll, die Beschäftigten durch Trageversuche zu beteiligen. Bei einer Mitwirkung der Arbeitnehmer wird das ausgesuchte Material besser akzeptiert und später auch getragen. Die Erfahrungen der Beschäftigten sind außerdem ein wichtiger Faktor, um die Tragequote von PSA hoch zu halten.

Zusammenfassung
Es ist wichtig, alle Risiken, die für eine Tätigkeit ermittelt wurden, gemeinsam zu betrachten und dann PSA auszuwählen, die möglichst viele Risiken abdecken und mit denen auch gut gearbeitet werden kann. Nur so erhält man den größtmöglichen Schutz bei bestmöglicher Einsetzbarkeit.

Autorin: Dr. Claudia Waldinger, BG BAU

 


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