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Sicher und modern entwässern - Hinweise zur Planung und zum Einbau von Duschrinnen und Punktabläufen

Bodenebene Duschrinnen und Punktabläufe sind in Neubauten ebenso gefragt wie bei der Sanierung von Altbauten, denn sie gelten als funktional, edel und modern. Bei der Wahl des Ablaufs lautet die Devise hinsichtlich der Einbauhöhe häufig „je flacher, desto besser“. Die flachste Variante stellt jedoch nicht immer die beste Option dar. Bei der Badplanung und Modellauswahl empfiehlt es sich daher, die gesamte Einbausituation sowie gegebenenfalls vorhandene Brandschutzanforderungen zu berücksichtigen.

In Einfamilienhäusern, in denen sich das Badezimmer z.B. im Erdgeschoss über einem Kellerraum befindet, kann der Boden durchbohrt und der Ablauf im entstandenen Hohlraum platziert werden, wenn die Rohrleitung entlang der Decke des Kellers verlegt werden kann.

Mittig platzierter Bodenablauf. Die Rahmenabmessungen sind auf die Maße der keramischen Fliesen abgestimmt.

Für die Auswahl der Badentwässerung ist auch die anfallende Wassermenge der Duscharmatur und damit die benötigte Ablaufleistung entscheidend. Bei sehr flachen Ablauflösungen kann sich die Ablaufleistung um rund die Hälfte reduzieren.

Beispiel eines gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisschildes für einen Brandschutz-Bodenablauf.

Einbaubeispiel für Brandschutzbodenabläufe.

 

Maßgeblich für die technische Ausführung von Abläufen für Gebäude ist die DIN EN 1253. Die Höhe des Bodenaufbaus ist ein grundlegendes Kriterium bei der Auswahl bodenebener Duschrinnen und Punkt­abläufe. In Neubauten beträgt die Höhe des Bodenaufbaus meist zwischen 120 und 160 mm, in Altbauten in der Regel weniger. In vielen Fällen kann mit Dusch­rinnen und Punktabläufen mit einer Einbauhöhe von 90 mm und einer Sperrwasserhöhe von 50 mm gearbeitet werden. In einigen Fällen kann allerdings nur eine flachere Variante zum Einsatz kommen, z.B. in Alt- und Bestandsbauten mit sehr niedrigem Bodenaufbau. Speziell hierfür haben einige Anbieter Duschrinnen mit besonders geringer Einbauhöhe im Programm, wie die lediglich 55 mm hohe Duschrinne „ACO ShowerDrain S-line“ des Systemanbieters ACO Haustechnik. Die Sperrwasserhöhe im Geruchsverschluss beträgt bei dieser Ausführung 25 mm.

Montage in der Decke

Eine besondere Möglichkeit zum Einbau einer Duschrinne bietet sich u.a. in Einfamilienhäusern: Befindet sich das Badezimmer z.B. im Erdgeschoss über einem Kellerraum, der geringen Anforderungen an Schallschutz und Ästhetik unterliegt, kann der Boden durchbohrt, der Ablauf in dem entstandenen Hohlraum platziert und die Rohrleitung entlang der Decke des Kellers verlegt werden. Bei dieser unkomplizierten Art des Einbaus kann in der Regel eine Dusch­rinne mit einer Einbauhöhe von 90 mm und einer Geruchsverschlusshöhe von 50 mm verwendet werden, da meist die Fußbodenaufbauhöhe ausreichend ist. Für niedrige Bodenaufbauten kann nach Prüfung der Ablaufanforderung auch eine flachere Duschrinne zum Einsatz kommen.

Störungsfreies Ableiten von Duschwasser

Für die Auswahl der Badentwässerung ist auch die anfallende Wassermenge der Duscharmatur und damit die benötigte Ablaufleistung entscheidend. Entwässerungsgegenstände mit einer Geruchsverschlusshöhe von 50 mm und einem Rohranschluss DN 50 haben eine Ablaufleis­tung von 0,6 bis 1,2 l/s. Zum Vergleich dazu sinkt der Ablaufwert bei sehr flachen Ablauflösungen auf bis zu 0,3 l/s. Das durchschnittliche Durchlaufvolumen von Duscharmaturen beträgt meist 0,15 l/s. Größere Duschköpfe oder Duschpaneele mit einem entsprechend hohen Wasserdurchlauf machen unter Umständen Dusch­rinnen oder Punktabläufe mit höherer Ablaufleistung erforderlich. In diesem Zusammenhang sind das Gefälle und der Wasseraufstau über dem Rost ebenfalls relevant. Ist das entsprechende Gefälle vorhanden, fließt das Wasser in Richtung des Ablaufs ab. Das Wasser, das sich hierbei über dem Rost sammelt, wird als Wasseraufstau bezeichnet. Der aus dem Aufstau resultierende Wasserdruck erhöht automatisch die Abflussleistung. Die DIN EN 1253-1 definiert den Mindestabflusswert für Bodenabläufe, das heißt die Wassermenge, die abhängig von der Nennweite des Ablaufs pro Sekunde bei einem Aufstau von 20 mm über Rostoberkante abfließen muss. Viele Hersteller geben in ihren Produktinformationen nur diesen Wert an. Er gilt jedoch lediglich bei entlang der Wand eingebauten Duschrinnen und mittig platzierten Bodenabläufen, da er hier durch das vorliegende mehrseitige Gefälle leicht eingehalten werden kann. Bei raumseitig eingebauten Duschrinnen ist in der Praxis jedoch kein Aufstau von 20 mm möglich, da das Wasser sonst in die angrenzende Bad- oder Wohnfläche fließen würde. Aus diesem Grund werden diese Abflusswerte ohne Aufstau gemessen. Um bei Dusch­rinnen zur Raumseite ein Überschießen des Wassers zu vermeiden, ist grundsätzlich der Abflusswert ohne Aufstau zu berücksichtigen.

Schutz vor Geruchsbelästigung

Als sichere und normgerechte Geruchsverschlusshöhe (Wasservorlage) gilt nach DIN EN 1253 eine Höhe von 50 mm, wie sie bei Entwässerungsgegenständen mit einer Einbauhöhe von 90 bis 120 mm vorhanden ist. Je niedriger die Einbauhöhe, des­to niedriger die Geruchsverschlusshöhe und desto schneller verdunstet das Sperrwasser, was wiederum zu Geruchsbelästigung führen kann. Dieser Fall tritt vor allem bei längeren Benutzungspausen ein, wie sie z.B. in den Badezimmern von Seniorenheimen, Krankenhäusern oder Hotels vorkommen können. Abläufe mit einer Geruchsverschlusshöhe von 50 mm eignen sich besonders gut für derartige Räumlichkeiten, da das Sperrwasser hier weniger schnell verdunstet als bei sehr flachen Ablauflösungen.

Bilder: ACO Passavant GmbH, Stadtlengsfeld


Brandschutz von Bodenabläufen - Häufig gestellte Fragen

Wenn Brandschutzanforderungen vorliegen, können die baurechtlichen Vorgaben für den vorbeugenden Brandschutz in den einzelnen Landesbauordnungen (LBO) ermittelt werden. In den LBO sind die verschiedenen Gebäudearten in Gebäudeklassen eingeteilt und die Feuerwiderstandsdauer für die Decken im Gebäude festgelegt. Da das Baurecht nur Anforderungen stellt, aber keinerlei Hinweise auf die Umsetzung dieser Anforderungen in die Praxis gibt, wurde die Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) eingeführt. Durch die Richtlinie ist es möglich, die gesetzlichen Anforderungen nach einem feuer- und rauchdichten Verschluss im Bereich von Deckendurchdringungen brandschutztechnisch sicher und fachlich richtig umzusetzen. Mit Einführung der MLAR als technische Baubestimmung im Anhang der Landesbauordnungen ist die Grundlage für die zwingende Einhaltung dieser Richtlinie gelegt. Dipl.-Ing. Thomas Meyer, ACO Haustechnik, beantwortet nachfolgend häufig gestellte Fragen zum Brandschutz von Bodenabläufen und Entwässerungsrinnen.

Was sollte beim Einbau von Brandschutz-Bodenabläufen und Entwässerungsrinnen beachtet werden?

Nach dem Einbau der Bodenabläufe in die vorhandene Aussparung ist die komplette Aussparung gemäß der Einbau- und Montageanleitung des Herstellers und ggf. den Angaben in der bauaufsichtlichen Zulassung fachgerecht vollflächig mit Mörtel zu verfüllen. Wenn die Bodenabläufe aus nicht brennbaren Werkstoffen bestehen, kann die Vermörtelung in der Regel mit normalem, mineralischem Baustoff erfolgen.
Eine weitere Möglichkeit bieten Trockenbausets. Besonders bei Kernbohrungen werden solche Ausführungen verwendet. Der Einbau kann hier in der Regel ohne Vermörtelung erfolgen, sodass der Installateur selbst, ohne Fremdleistung, den Bodenablauf brandschutzgerecht einbauen kann. Wichtige Voraussetzung für diese Art des Einbaues ist die Bestätigung einer entsprechenden Brandschutzprüfung von einem anerkannten Ins­titut, dass die bauaufsichtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Welche Produktwerkstoffe sind besonders gut geeignet zum Einbau in Decken mit einer vorgegebenen Widerstandsdauer?

Bodenabläufe aus nicht brennbaren Werkstoffen, wie Gusseisen oder Edelstahl, sind gut geeignet zum Einbau in Decken mit Feuerwiderstandsdauer. Bei derartigen Bodenabläufen vermeidet man den Einbau von zusätzlichen Brandlasten in die ansonsten nicht brennbare Decke. Schwer entflammbare Werkstoffe haben dagegen den Nachteil, dass sie schon bei Temperatur unter 600°C brennen oder brennend abtropfen können. „Schwer entflammbar“ ist deshalb nicht gleichzusetzen mit „nicht brennbar“. Bei einem Brand stellen sich sehr schnell Deckentemperaturen von bis zu 1000°C ein. Bei solchen Brandtemperaturen sind auch schwer entflammbare Werkstoffe vom Brandgeschehen nicht ausgenommen.
Besonders beachten sollte man, ob die ausgewählten Brandschutz-Bodenabläufe z.B. auch für den Einsatz in Decken mit Feuerwiderstandsdauer zugelassen sind. Bauaufsichtliche Zulassungen sollten dazu sorgfältig gelesen werden, damit diese Produkte auch entsprechend den Vorgaben in der Zulassung eingebaut und montiert werden. Nach den Bauordnungen der Länder unterscheidet man hier zwischen geregelten und nicht geregelten Bauprodukten. Ein normaler Bodenablauf ist, wenn er der DIN EN 1253 entspricht und geprüft wurde, ein geregeltes Bauprodukt und kann so in eine Decke eingebaut werden. Ein Brandschutz-Bodenablauf ist dagegen, wenn er Intumeszenzmassen enthält, ein nicht geregeltes Bauprodukt. Das bedeutet, dass der Bodenablauf als solcher der DIN EN 1253 entspricht, aber durch die Verwendung von Intumeszenzmassen ­einen Nachweis (Prüfzeugnis/bauaufsichtliche Zu­lassung) benötigt, dass der Ablauf auch brandschutztechnisch funktioniert.

Wo sollte der Feuer- und Rauchverschluss am sinnvollsten eingebaut werden?

Empfehlenswert ist der Einbau im Deckenbereich, also an der Stelle, wo das Brandschott im Brandfall die Decke verschließen soll. Ein Brandschott, z.B. in Form einer Intumeszenzmasse im Gehäuse oder im Ablaufstutzen eines Bodenablaufes, verschließt im Brandfall schnell und sicher die bestehende Öffnung zur Rohrleitung und zum Raum. In Verbindung mit einem nicht brennbaren Gehäusewerkstoff bietet sich hier die ideale Kombination. Es werden keine zusätzlichen Brandlasten in die Decke eingebaut, und damit ist die Brandgefahr sehr stark gemindert.

Gibt es eine Kennzeichnungspflicht für eingebaute Brandschutzabläufe und Rinnen?

Nach Abschluss der Arbeiten ist die Kennzeichnung der Brandschutz-Bodenabläufe besonders wichtig. Die Hersteller müssen ihre Produkte mit entsprechenden Hinweisschildern liefern, die im Deckenunterbereich anzubringen sind. Die Vorgaben hierfür macht das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin. Dadurch wird sichergestellt, dass die nachfolgenden Gewerke wissen, dass in diesem Bereich ein Brandschutz-Bodenablauf eingebaut ist und keine Veränderungen an der Decke vorgenommen werden dürfen, da sonst unter Umständen kein sicherer Brandverschluss mehr gewährleistet ist.


www.aco-haustechnik.de
www.aco-bad.de

 


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