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SHK-Handwerkskooperation wird zur Genossenschaft

Mainz. Die SHK Einkaufs- und Vertriebs AG wird zu einer Genossenschaft (eG). Das beschlossen die Gesellschafter der Handwerkskooperation während einer außerordentlichen Versammlung in Mainz. Der Prozess soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein. Mit diesem Schritt werde die Entwicklung „nachhaltig und langfristig gesichert“, teilen Aufsichtsrats-Vorsitzender Alfred Bock und SHK-Vorstand Sven Mischel mit. Zudem würden Strukturen vereinfacht und Kosten reduziert.

Arbeiten an der Zukunftsentwicklung (von links): die Aufsichtsräte Peter Ullrich, Gerald Krenn (stellvertretener Vorsitzender) und Alfred Bock (Vorsitzender) mit Vorstand Sven Mischel. Bild: SHK eG

 

Durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen werden die SHK-Mitglieder zu Miteigentümern – jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Strukturelle Veränderungen können nur mit einer Dreiviertelmehrheit beschlossen werden, teilt die Handwerkskooperation mit. So könne z.B. eine Übernahme verhindert werden.
Die eingetragene Genossenschaft sei ausschließlich verpflichtet, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Der bisher eingezahlte Kommanditanteil werde auf die Genossenschaft übertragen. „Es gibt eine klare rechtliche Definition der Anteile und des Kapitalertrages“, heißt es. Die Genossenschaftsmitglieder würden mit ihrer Kapitalbeteiligung haften. Eine Nachschusspflicht sei satzungsgemäß ausgeschlossen.
Zu den ersten Mitgliedern des Aufsichtsrats der Genossenschaft wurden die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder der SHK AG gewählt: Alfred Bock, Gerald Krenn und Peter Ullrich. Im Beirat vertreten sind Jens Furchtmann, Carsten Holler, Horst Langen, Markus Rettinger, Ina Säuberlich und Günter Schurr.

www.shknet.de

 


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