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Schallschutz in Trinkwasser- und Entwässerungssystemen - Akustische Grundlagen und Planungshinweise zur Einhaltung bestehender Schallschutzanforderungen

Betriebsgeräusche von Wasser- und Heizungsinstallationen sind eine der häufigsten Ursachen für Beschwerden in Gebäuden und führen nicht selten zum Rechtsstreit zwischen Auftraggeber und Bauunternehmen. Fachplaner sowie Sanitär- und Heizungsbetriebe sind hiervon besonders betroffen, da Schallschutzmängel im Haustechnikbereich zumeist ihnen zur Last gelegt werden, obgleich andere Gewerke häufig eine Mitschuld an den vorhandenen Mängeln tragen. Für die Unternehmen entsteht so eine schwierige Situation, da sie einerseits strenge Schallschutzanforderungen erfüllen müssen und andererseits oft Bausituationen vorfinden, die bereits akustische Mängel aufweisen. Der Beitrag soll die wichtigsten akustischen Grundlagen erläutern und praktische Hinweise für die Planung und Ausführung zur Vermeidung von Schallschutzmängeln und deren Folgen geben.

 

Thomas Zackell

Betriebsgeräusche von Wasser- und Heizungsinstallationen sind eine der häufigsten Ursachen für Beschwerden in Gebäuden und führen nicht selten zum Rechtsstreit zwischen Auftraggeber und Bauunternehmen. Fachplaner sowie Sanitär- und Heizungsbetriebe sind hiervon besonders betroffen, da Schallschutzmängel im Haustechnikbereich zumeist ihnen zur Last gelegt werden, obgleich andere Gewerke häufig eine Mitschuld an den vorhandenen Mängeln tragen. Für die Unternehmen entsteht so eine schwierige Situation, da sie einerseits strenge Schallschutzanforderungen erfüllen müssen und andererseits oft Bausituationen vorfinden, die bereits akustische Mängel aufweisen. Der Beitrag soll die wichtigsten akustischen Grundlagen erläutern und praktische Hinweise für die Planung und Ausführung zur Vermeidung von Schallschutzmängeln und deren Folgen geben.

Schallschutzanforderungen

Das zentrale Regelwerk für den baulichen Schallschutz in Deutschland ist DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise) [1]. Die darin festgelegten akustischen Mindestanforderungen haben den Zweck, Menschen vor unzumutbaren Geräuschbelästigungen aus benachbarten Wohnungen zu schützen und sind auch ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung für alle Bauvorhaben rechtlich verbindlich. Die Schallschutzanforderungen wurden im Jahr 2001 nochmals verschärft [2] und betragen derzeit für:...

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