SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel: Hersteller elektrischer Händetrockner wehren sich
Die electric Handdryer Association (eHA), Interessenvertretung führender Händetrocknerhersteller, kritisiert die jüngste SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Ohne valide wissenschaftliche Begründung empfehle die Verordnung elektrische Händetrockner generell zu vermeiden. Die eHA sieht den Anspruch des Arbeitsschutzgesetzes, den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene zu berücksichtigen, nicht gewahrt und darüber hinaus eine eklatante Verletzung des Wettbewerbsrechts.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sieht vor, in Sanitärräumen Möglichkeiten zum hygienischen Händetrocknen bereitzustellen und nennt explizit Einmalhandtücher aus Textil oder Papier. Elektrische Händetrockner sollten nicht genutzt werden. Das kritisiert die eHA, die Interessenvertretung führender Händetrocknerhersteller. Bild: AdobeStock- Stanislaw Mikulski
Gründliches Händewaschen von mindestens 20 Sekunden mit Seife gehört zu den effektivsten Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus. Das ist mittlerweile bekannt. Ebenso, dass das Abtrocknen nach dem Waschen ein wichtiger Faktor ist. Daher sieht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vor, in Sanitärräumen Möglichkeiten zum hygienischen Händetrocknen bereitzustellen und nennt explizit Einmalhandtücher aus Textil oder Papier. Elektrische Händetrockner sollten nicht genutzt werden. Immer häufiger werden elektrische Händetrockner deswegen in öffentlichen Toiletten abgestellt oder für manche Regionen und Einrichtungen sogar verboten, kritisiert die eHA: „Auf welcher Grundlage diese Anordnungen basieren, bleibt im Dunkeln.“ Es gäbe unabhängige Studien von renommierten Gesundheitsorganisationen, beispielsweise der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die die Unbedenklichkeit von elektrischen Händetrocknern bestätigen. Diese seien bisher nicht widerlegt worden. Die Centers for Disease Control sowie die Johns-Hopkins-Universität erklärten sogar, es gäbe „keinen Beweis, dass elektrische Händetrockner das Corona-Virus verteilen“.
Für Roman Gorovoy, Geschäftsführer von ELECTROSTAR/starmi, sind elektrische Händetrockner „eine durchaus hygienische Wahl“. Das neue Coronavirus ändere nichts an dieser Faktenlage. Gorovoy sieht in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom 10. August eine ganze Branche gefährdet und weist auf die Nachteile der gesteigerten Nutzung von Papierhandtüchern hin: Mehr Abfall, teilweise sogar Sondermüll, mehr Abholzung sowie ein hoher Energieverbrauch bei der Herstellung eines Wegwerfprodukts. Hier seien elektrische Händetrockner klar im Vorteil: Sie sparten nicht nur Papier, sondern laut unabhängigen Studien auch bis zu 75 Prozent der CO2-Emissionen ein, die bei der Produktion von Papierhandtüchern anfallen.
Die eHA und ELECTROSTAR/starmix plädieren daher auch während der Corona-Pandemie für einen besonnen und faktenbasierten Umgang mit Handhygiene. Der wichtigster Faktor sei gründliches Händewaschen. Der Fokus der öffentlichen Diskussion sollte darauf liegen und nicht reflexartig auf Methoden des Händetrocknens verschoben werden.