Richtzeiten zur Wartung sanitärtechnischer Anlagen
Bonn. Der Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik/Technische Gebäudesysteme e.V. hat die BHKS-Regel 5.004 "Wartung sanitärtechnischer Anlagen - Richtzeiten für die Durchführung" neu herausgegeben. Die Regel wurde vom Fachbereich Sanitärtechnik unter Mitwirkung des Zentralen Technischen Ausschusses überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst, heißt es.
Die BHKS-Regel 5.004 hat zum Ziel, bezüglich der Wartung an Einrichtungen und Geräten sanitärtechnischer Anlagen, Wartungszeiten vorzugeben, die als Richtwerte bei der Kalkulation eines Wartungsvertrages zugrunde gelegt werden können. Sie gilt für alle sanitärtechnischen Anlagen in Gebäuden, ausgenommen Sprinkleranlagen.
Die BHKS-Regel 5.004 kann zum Preis von 14,50 Euro (inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten) bestellt werden: versand@tgc-gmbh.de.