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Richtlinie zu Seismizität bei Geothermieprojekten erschienen

Der Bundesverband Geothermie hat eine Richtlinie als Gelbdruck veröffentlicht, die eine umfassende Überwachung der potenziellen Seismizität bei Geothermieprojekten ermöglichen soll. Das jetzt erschienene Blatt 1 soll Betreibern als Anleitung dienen, Projekte der Erdwärmenutzung mit einem Überwachungsschema auszustatten, um einen kontrollierten Betrieb der Anlagen sicherzustellen.

 

Die Richtlinie GTV 1101 (Blatt1) „Seismische Überwachung“ regelt nicht, wann die Überwachung eines Projektes sinnvoll oder notwendig ist, sondern sie beschreibt ausschließlich, wie diese bei einer Umsetzung zu erfolgen hat. Dabei werden sowohl die technischen Anforderungen an die einzusetzenden Messgeräte als auch die erforderliche Ausstattung der Messnetze erläutert. Die Richtlinie unterscheidet dabei zwischen zwei Überwachungsnetzen. Während das Immissionsnetz dazu dienen soll, die möglichen Schadenswirkungen von Erschütterungen zu beurteilen, informiert das Emissionsnetz über die bestehende natürliche und induzierte Seismizität einer Lokation.

Unter induzierter Seismizität wird das Auslösen seismischer Ereignisse durch Eingriffe des Menschen in den Untergrund verstanden. Diese können nicht nur durch tiefengeothermische  Projekte verursacht werden, sondern sie wurden genauso bereits bei der Errichtung von Staudämmen, Bergbauarbeiten oder dem Bau von Verkehrstunneln berichtet. Trotzdem haben Ereignisse dieser Art in der Vergangenheit vor allem bei geothermischen Projekten Diskussionen ausgelöst. Prof. Dr. Horst Rüter, Vorsitzender der Sektion „Geothermische Vereinigung“ des GtV-Bundesverbandes Geothermie, meint dazu: „Durch Geothermieprojekte induzierte seismische Ereignisse haben weltweit noch nie strukturelle Schäden an Gebäuden ausgelöst, die Infrastruktur beschädigt oder gar Menschenleben gefährdet. Zudem ist induzierte Seismizität im Grundsatz vorhersehbar und kontrollierbar.“ Dafür müsse die Planung und Umsetzung eines Geothermieprojektes nach der Methode des „kontrollierten Betriebs“ erfolgen. Dieser vom Bundesverband Geothermie entwickelte Ansatz umfasst ein Überwachungskonzept der natürlichen und induzierten Seismizität sowie ein Reaktionsschema und ist Teil des Positionspapiers des Verbandes zum Thema „Induzierte Seismizität“ vom Juli 2010.

Die Richtlinie GTV 1101 (Blatt 1) „Seismische Überwachung“ bildet somit einen Grundstein zur Gewährleistung des kontrollierten Betriebs geothermischer Anlagen. Damit kann sie gleichzeitig Basis sein für Vereinbarungen zwischen Behörden und Betreibern, wie mit der Möglichkeit induzierter Seismizität umgegangen werden soll. Um das Thema der Seismizität bei Geothermieprojekten umfassend zu begleiten, plant der GtV-Bundesverband Geothermie bereits die Erarbeitung weiterer Blätter der Richtlinie.

Die Richtlinie GTV 1101 (Blatt 1) „Seismische Überwachung“ steht auf der Internetseite des Verbandes www.geothermie.de unter „Publikationen“ sowie unter diesem Link zur Verfügung.

 


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