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Richtig oder falsch?

Die Dichtheitsprüfung einer Trink­wasserinstallation mit Luft erfolgt im selben Druckbereich wie mit Wasser

 

Wegen der Kompressibilität von Luft und Gasen sind aus Unfallverhütungsgründen in keinem Fall dieselben hohen Drücke wie bei einer Wasserprüfung zu verwenden. In Abstimmung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft wurden die Prüfdrücke bei Luft und inerten Gasen auf maximal 3 bar festgelegt. Die Durchführung einer Luft- und Inertgasprüfung ist in dem ZVSHK-Merkblatt „Dichtheitsprüfung“ beschrieben. In Kombination mit den Vorgaben der Durchführungshinweise ist die Luft- und Inertgasprüfung eine gleichwertige Alternative zu den Dichtheitsprüfungen mit Wasser.
Die Voraussetzungen für eine Dichtheitsprüfung mit Luft oder Inertgasen sind:

  • Rohrwerkstoffe und Verbindungen müssen eine DVGW-Zertifizierung haben und damit den Nachweis führen, dass sie nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt und geprüft wurden,
  • vor der Dichtheitsprüfung sind die Verbindungen augenscheinlich auf ordnungsgemäße Ausführung zu prüfen,
  • nach Möglichkeit sollen große Trinkwasser-Installationen in Teilabschnitten geprüft werden, damit die Prüfzeiten kurz gehalten werden können,
  • zuerst ist eine Dichtheitsprüfung mit einem Prüfdruck von 110 mbar durchzuführen,
  • erst danach ist eine Belastungsprüfung mit erhöhtem Druck bei

–    Nennweiten bis DN 50: maximal 3 bar,
–    Nennweiten über DN 50 bis DN 100: maximal 1 bar durchzuführen,

  • die Prüfzeit bis 100 l Leitungsvolumen beträgt mindestens 30 Minuten und je weitere 100 l Leitungsvolumen jeweils 10 Minuten länger.


Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist ein Protokoll auszustellen und dem Auftraggeber mit weiteren Bestandsunterlagen zu übergeben.

 


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