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Rechnungsnummernabfolge – Sicherheitszuschlag bei Lücken?

Trotz Nutzung einer Software, die eigentlich automatisch eine neue Rechnungsnummer generiert, ergab eine Außenprüfung, dass es an der erforderlichen Nummernabfolge fehlte.

 

Ob Lücken bei der fortlaufenden Nummerierung der Rechnungen nach dem Umsatzsteuergesetz zur Schätzung führen müssen, ist einzelfallbezogen zu beantworten und obliegt der Entscheidung der Tatsacheninstanz. Gleiches gilt in Bezug auf die Höhe eines (Un-)Sicherheitszuschlags. Dieser ist anhand der jeweiligen tatsächlichen Umstände wirtschaftlich vernünftig zu wählen. Das Finanzamt schließlich ist in der Wahl seiner Schätzungsmethoden frei (Quelle: Bundesfinanzhof; Az.: X B 79/16).

 


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