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Private Vermieter: 28 % kennen die Legionellen-Prüfpflicht nicht

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schreibt für bestimmte Gebäude alle drei Jahre eine verpflichtende Legionellenprüfung vor. Viele private Vermieter kennen diese Reglung nicht, hat eine Umfrage ergeben. Bild: AdobeStock

 

Eschborn. Der Energiedienstleister Techem hat 374 private Vermieter gefragt, ob sie die Verpflichtung zur regelmäßigen Legionellenprüfung kennen. Die Ergebnisse lassen aufhorchen: Ein Viertel (25 %) der Befragten war die Verpflichtung nicht bekannt. 17 % der Befragten gaben an, die Pflicht zur Legionellenprüfung zwar zu kennen, aber keine Trinkwasseruntersuchungen durchführen zu lassen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: 28 % sind sich über die genauen Regelungen im Unklaren, 27 % führen keine Trinkwasseruntersuchung durch, da ihre Mietenden bisher noch keinen Nachweis über eine Legionellenprüfung eingefordert hätten und weitere 23 % sehen andere Stellen, wie etwa kommunale Wasserwerke, in der Verantwortung.

Zum Hintergrund: Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schreibt für bestimmte Gebäude alle drei Jahre eine verpflichtende Legionellenprüfung vor. Zu diesen zählen u.a. Immobilien, die aus drei oder mehr Wohnungen bestehen, in denen mindestens eine Wohnung vermietet ist und die über eine zentrale Trinkwassererwärmung verfügen.

Tipp der Redaktion: Mit dem „Legionellenrechner“ von Techem lässt sich online in wenigen Schritten ermitteln, ob das Gebäude einer Legionellen-Prüfpflicht unterliegt.

 


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